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ffentliches Dokument-- www.igrtechnik.com/GT00-0000-2
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IGR-Position zum PFASBeschrnkungsvorschlag
Name: Dr. Susanne Winkler Telefon: E-Mail: mailto:
Adresse: IGR KC Mechanik und Verfahrenstechnik Industriepark Hchst, Geb. B598 65926 Frankfurt am Main, Deutschland
Datum: 22.09.2023
Hintergrund:
Im Februar wurde ein Beschrnkungsvorschlag fr PFAS bei der ECHA eingereicht. Unter die Definition PFAS fllt jede Substanz, die mindestens ein vollstndig fluoriertes Methyl- (-CF3) oder Methylen- (-CF2-) Kohlenstoffatom enthlt. Dies sind mehr als 10.000 Substanzen, darunter auch Fluorpolymere (z. B. PTFE). Nach dem vorliegenden Beschrnkungsvorschlag wren die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von PFAS in der EU verboten. Hiervon wre die chemische und pharmazeutische Industrie hochgradig betroffen. Fluorpolymere werden u. a. in Dichtungssystemen, fr Auskleidungen von Rohrleitungen oder Armaturen sowie Apparaten und Behltern verwendet. Die Anwendungen in der Prozessindustrie wurden bisher nicht in den Ausnahmen bercksichtigt, d. h. diese Anwendungen knnten somit bereits 1,5 Jahre nach Inkrafttreten verboten werden.
IGR-Position:
Per- und polyflorierte Stoffe (PFAS), insbesondere Fluorpolymere, werden in der chemischen und pharmazeutischen Industrie vielfach angewendet. Verwendet werden Fluorpolymere u. a. fr Dichtungssyteme, Armaturen, drucktragende Ausrstungsteile, ausgekleidete Rohrleitungen und Schluche sowie in Membranen fr die Elektrolyse und zur Filtration. Auch andere Industriezweige sind vom PFASBeschrnkungsvorschlag stark betroffen'. Zukunftstechnologien wie z.B. die E-Mobilitt oder die Herstellung alternativer Energietrger (z. B: Wasserstofftechnologien) aber auch die Medizintechnik sind ohne Fluorpolymere nicht umsetzbar. Es droht die Abwanderung weiterer Produktions- und Fertigungsverfahren ins auereuropische Ausland.
Fluorpolymere zeichnen sich durch eine hohe Korrosions- und Chemikalienbestndigkeit aus, sind zudem in einem groen Temperatur- und Druckbereich einsetzbar und haben gnstige mechanische Eigenschaften (z. B. geringer Reibungskoeffizient, hohe Reidehnung, Biegewechselfhigkeit). Diese Eigenschaften und die Langlebigkeit machen Fluorpolymere derzeit in der chemischen-pharmazeutischen Industrie unersetzbar. Des Weiteren sind Fluorpolymere physiologisch unbedenklich (FDA-Zulassung / USP-Class), weshalb sie u. a. fr die Anwendung in Anlagen zur Arzneimittelherstellung und der Nahrungsmittelindustrie zugelassen sind. Die Suche nach mglichen Alternativen ist sehr zeitaufwndig und mit einem hohen finanziellen Aufwand verbunden.
Anlagen in der chemischen, pharmazeutischen und petrochemischen Industrie unterliegen einer Vielzahl von rechtlichen Vorgaben. Sie durchlaufen langwierige Genehmigungsverfahren, die das sichere Betreiben von diesen Anlagen gewhrleisten. Dadurch sind nderungen nicht ohne weiteres mglich. Die dann notwendigen erneuten Genehmigungsverfahren sind mit einem hohen finanziellen und zeitlichen Aufwand verbunden. Auerdem mssen chemisch-pharmazeutische und petrochemische Anlagen eine Vielzahl sicherheitstechnischer und umweltrelevanter Regelungen erfllen. So sind Anforderungen z. B. aus dem
1 Stellungnahmen verschiedener Verbnde zum PFAS-Beschrnkungsvorschlag: BDI, VCI, VDMA sowie Cefic-FFP4EU
IGR-Position zum PFAS-Beschrnkungsvorschlag
Explosionsschutz oder zur Reinhaltung der Luft (TA-Luft) nur unter Verwendung von fluorpolymerhaltigen Bauteilen (z.B. Dichtungen, ausgekleidete Rohrleitungen) erfllbar. Aus Mangel an adquaten Alternativen wrde die vorgeschlagene Beschrnkung zu hheren Emissionen fhren und somit wren gesetzliche Vorgaben nicht mehr erfllbar.
Auch bei den bisher im PFAS-Beschrnkungsvorschlag vorgesehenen Ausnahmen gibt es weiteren Regelungsbedarf. So sind z. B. Arzneimittel von der Beschrnkung ausgenommen, es gibt jedoch keine Regelung fr deren Edukte (Ausgangsstoffe einer chemischen Reaktion) und isolierte Zwischenprodukte. Diese wird dringend bentigt, um die Herstellung pharmazeutischer Produkte weiterhin in der EU zu halten und auszubauen.
Wichtig ist auch die Betrachtung des gesamten Lebenszyklus. Dies beginnt mit der Herstellung PFAS-haltiger Produkte. Hier ist die chemisch-pharmazeutische und petrochemische Industrie auf einem sehr hohen Sicherheitsniveau in Bezug auf den Schutz der Mitarbeiter und der Umwelt. Somit sind die Risiken z. B. bei der Herstellung von Fluorpolymeren als beherrschbar zu bewerten, genauso wie die Verwendung in diesen Anlagen. Fr das Recycling von Fluorpolymeren gibt es derzeit schon etablierte Verfahren, wie z. B. die thermische Verwertung mit anschlieender Abgasreinigung. Hier gibt es auch schon Anstze zur stofflichen Verwertung (Circular Economie).
Fazit:
Der Beschrnkungsvorschlag in der jetzigen Form htte fr die chemisch-pharmazeutische und petrochemische Industrie weitreichende negative Folgen. Die Entwicklung von alternativen Materialien ist sehr langwierig und kostenintensiv. Es bedarf daher langfristige bergangsregelungen.
Fr Anwendungen mit beherrschbaren Risiken, bei denen die Verwendung von PFAS alternativlos ist, sind unbefristete Ausnahmen notwendig. Das Ziel der REACH-Verordnung ist der Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor unannehmbaren Risiken, die nicht sicher beherrscht werden knnen. Daher sollten PFAS, deren schdliche Wirkung nachgewiesen ist mit diesem Beschrnkungsvorschlag reguliert werden, jedoch nicht PFAS, die unbedenklich sind (z. B. Fluorpolymere). Die Verwendung von Fluorpolymeren in industriellen Anwendungen sollte daher von der Beschrnkung ausgenommen werden.
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