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LANDKREIS RASTATT
nso Rast Posto 1663|76408 sat |
European Chemicals Agency
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Finnland
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5 Ny
Der Landrat
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073331099
SEMami: e landrate @landiveisastatt. de
Stellungnahme des Landkreises Rastatt zum geplanten PFAS-Verbot auf
`europischer Ebene
Sehr geehrte Damen und Herren,
Am 13. Januar 2023 haben die Niederlande, Deutschland, Danemark, Schweden und Norwegen
den ersten formellen Schritt in Richtung eines europischen Verbots von PFAS unternommen, in-
dem sie gemeinsam einen Beschrankungsvorschlag bei der Europdischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereicht haben. Der Vorschlag zielt darauf ab, sowohl die Verwendung als auch die Herstellung von PFAS zu verbieten, um die Risiken zu verringern, die von diesen Stoffen fiir Mensch und Umwelt ausgehen. Eine Verabschiedung hitte das bislang umfassendste Substanzverbot in
Europa zur Folge. Das vorgeschlagene Verbot weist eine hohe Komplexitit auf, da es mehr als
10.000 verschiedene Arten von PFAS gibt, die in einer Vielzahl von Produkten eingesetzt werden. Die ECHA hat den PFAS-Verbotsvorschlag am 7. Februar 2023 verdffentlicht. Derzeit lduft die sechsmonatige dffentliche Konsultation, die im September 2023 voraussichtlich endet. Eine abschlieBende Entscheidung ist nicht vor 2025 zu erwarten.
Der Landkreis Rastatt sowie die Stadtkreise Baden-Baden und Mannheim haben leidvolle Erfahrungen mit der Stoffgruppe der PFAS machen miissen. Alleine durch die Vermischung von Papierschlammen mit Kompost und der Aufbringung auf Ackerfldchen sind in Mittelbaden etwa 1.100 Hektar Bodenflche als belastet eingestuft. Neben dieser erheblichen Flchenbelastung ist auch das Grundwasser von Rastatt bis Ottersweier mit PFAS kontaminiert. Insgesamt wurde ein betroffenes Gebiet von 200 km? abgegrenzt. Die Menschen im Landkreis Rastatt miissen mit dieser Belastung leben und sind in vielfltiger Weise davon betroffen.
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Auf Grund der Persistenz der Schadstoffe wird dieses Problem den Landkreis Rastatt und seine Bevilkerung iber Jahrzehnte herausfordern. Eine umfassende Sanierung ist schon aufgrund der Dimension des Schadensfalls nicht mglich und nicht finanzierbar. Seit dem Jahre 2013 sind zum Schutz der Bevdlkerung bereits ein mittlerer zweisteliger Milionenbetrag durch das Land, den Landkreis, den Kommunen, den Wasserversorgern und der Landwirtschaft ausgegeben worden. Eine finanzlelle Mehrbelastung wird es auch weiterhin geben. Diese Kosten werden im Wesentichen durch die Allgemeinheit getragen, nicht jedoch durch die Produzenten und Inverkehrbringer der PFAS. Seitens der Industrieverbande gibt es Widerstand gegen das geplante PFAS-Verbot. Die Wirtschaftsministerkonferenz hat sich diesen Bedenken angeschiossen (siehe Anlage 1) wahrend sich die Umweltministerkonferenz (siehe Anlage 2) neben der Agrar- und Verbraucherschutzministerkonferenz fiir eine rasche Umsetzung der PFAS-Beschrnkung ausgesprochen hat. Aus wissenschaftlicher Sicht ist anerkannt, dass selbst bei geringeren akut toxischen PFAS ein Gesundheitsrisiko bei Iangerer (chronischer) Exposition besteht. Im Sondergutachten des Sachverstandigenrates fir Umweltfragen wird festgehalten, dass sich PFAS bereits weltweit in der Umwelt Verteilt und in Organismen einschiieBlich dem Menschen angereichert haben. Es liegt auf der Hand, dass die Massenproduktion fiir unzahlige Konsumprodukte, fir die bereits Ersatzstoffe vorliegen oder bei deren PFAS-Verzicht keine wesentlichen Nachteile bestehen (2.8. Kosmetika, Lebensmittelverpackungen oder Einwegbecher) so schnell wie mdglich gestoppt werden miissen. Der derzeit geprifte Beschrankungsvorschiag dient dem Schutz der Menschen und rum zudem der Industrie lange Ubergangsfristen ein. Zudem werden die Substitutionen mit anderen Stoffen durch Forschungsvorhaben unterstitzt. Eine Validierung ist regelmaig vorgesehen um notwendige Anwendungen, fir die es keine Ersatzstoffe gibt, mit Ausnahmegenehmigungen weiterhin zu emglichen. Damit werden die industriellen Belange in Abwagung mit dem Gesundheits- und Umweltschutz ausreichend beriicksichtigt. Die Umweltverwaltung des Landkreises Rastatt bekennt sich in Anbetracht der Schadensdimension und der Belastung der Allgemeinheit, der Lebensgrundiagen Boden und Wasser und der Bevlkerung im Landkreis Rastatt zum EU-Beschrnkungsvorschiag. Sie begriift die Bestrebungen der Bundesrepublik Deutschland ausdriickiich, ein rasches und weitreichendes PFAS-Verbot entsprechend dem Beschrnkungsvorschlag auf europischer Ebene zum Schutze der Menschen und der Umwelt 2u ervirken. Eine inhaltsgleiche Stellungnahme durch den Ausschuss fiir Umwelt, Bau und Planung des Landkreises Rastatt wird voraussichtiich am 26. September 2023 beschiossen.
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Prof. Dr. Christian Dusch
Anlagen
Kammer Anlage 1: Beschluss der Wirtschaftsministerkonferenz am 21./22. Juni 2023 auf Schloss Hohen-
- Anlage 2: 100. Umweltministerkonferenz am 12. Mai 2023 in Knigswinter
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