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07.08.2023 In Verband der Mineralfarbenindustrie e. V. VdMi Stellungnahme zum REACH Beschrankungsvorhaben fur Polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) Am 7. Februar 2023 ver0ffentlichte die ECHA einen Beschrankungsvorschlag gemaB Anhang XV der REACH Verordnung, basierend auf dem Vorschlag von 5 Mitgliedsstaaten (Danemark, Deutschland, Niederlande, Norwegen, Schweden). Der Verband der Mineralfarbenindustrie (VdMi) unterstutzt uneingeschrankt Bemuhungen, die Auswirkungen gefahrlicher Stoffe auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu minimieren. Das aktuelle Beschrankungsvorhaben geht aber weit daruber hinaus. Der aktuelle Beschrankungsvorschlag fur polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) stutzt sich auf eine 0berarbeitete Definition der OECD, die auf das Jahr 2021 zuruckgeht [1]. Die OECD selbst erklart in dem Dokument, dass diese Definition nicht fur Regulierungszwecke geeignet ist. Durch die verwendete Definition fur PFAS werden mehrere tausend verschiedene fluorierte Stoffe, sowohl polymere als auch nicht-polymere Substanzen erfasst. PFAS sind demnach definiert als fluorierte Stoffe, die mindestens ein vollstandig fluoriertes Methyl- oder MethylenKohlenstoffatom (ohne ein daran gebundenes H/Cl/Br/I-Atom) enthalten. Durch die Anwendung dieser Definition fur die Beschrankung ist mit einigen wenigen Ausnahmen jede Chemikalie, mit mindestens einer perfluorierten Methylgruppe (-CF3) oder einer perfluorierten Methylengruppe (CF2-), ein PFAS. Wir Iehnen diese zu breite und wenig wissenschaftliche Definition ab. Der Begriff "PFAS" gibt keinen Aufschluss daruber, ob eine Verbindung persistent, mobil oder toxisch ist, sondern vermittelt nur, dass die Verbindungen ahnliche Strukturmerkmale besitzen. Uber die Struktur (asst sich im generellen nicht auf die toxikologischen oder okotoxikologischen Eigenschaften schlieBen. Wir weisen darauf hin, dass durch die verwendete Definition von PFAS, die nur auf der molekularen Struktur beruht, verschiedene Stoffe auf der Grundlage von Annahmen, Vereinfachungen und Extrapolationen als PFAS eingestuft werden, obwohl sie nicht die umweltbedingten und toxikologischen Merkmale aufweisen, auf die sich die Beschrankung konzentriert. Weiterhin ist fur eine Beschrankung innerhalb der REACH-Verordnung ein unannehmbares Risiko fur die menschliche Gesundheit oder Umwelt notwendig. Dieses Risiko kann nicht anhand eines Strukturmerkmals abgeleitet werden, sondern ben0tigt eine tiefere Analyse. Eine derartige Auswertung kann fur einzelne Substanzen oder fur kleine Substanzgruppen erfolgen, allerdings nicht fur eine solch umfangreiche Substanzgruppe wie die PFAS, sowie im Vorschlag der EU-Kommission derzeit definiert. In den Vereinigten Staaten gibt es bereits eine Beschrankung fur PFAS, allerdings werden dort einzelne Substanzen verboten und es wird kein generelles Verbot ausgesprochen. Zusatzlich wird in einigen US-Staaten das Trinkwasser auf PFAS untersucht, wobei entsprechende Grenzwerte eingehalten werden mussen. Die dabei gewahlte Definition von PFAS ist praziser und nicht so weit gewahlt wie die der EU-Kommission. [11 Organization for Economic Co-operation and Development (OECD). 2021. Reconciling Terminology of the Universe of Per- and Polyfluoroalkyl Substances: Recommendations and Practical Guidance. Series on Risk Management No. 61. Mainzer LandstraBe 55 60329 Frankfurt www.vdmi.de i@vdmi.vci.de Telefon: 069 - 2556 - 1351 Telefax: 069 - 2556 - 1250 Stellungnahme zum REACH Beschrnkungsvorhaben PFAS Seite 2/3 Wir knnen nachvollziehen, dass die EU-Kommission den Austausch von PFAS durch sogenannte ,,regretable substitutions" vermeiden mchte. Dennoch sehen wir die Verteufelung einer gesamten Stoffgruppe nicht als den richtigen Weg an. Eine przisere Beschrnkung, welche nicht alle PFAS erfasst, sollte sich nur auf die nachgewiesenen Stoffe mit PBT-, vPvB-, PMT- und vPvM-Eigenschaften sowie toxische Eigenschaften beschrnken. Einige Farbmittel (organische Pigmente und Farbstoffe) welche eine aromatische CF3-Gruppe enthalten sind ungiftig, nicht bioverfgbar, nicht wasserlslich und erfllen daher nicht die PBT-, vPvB-, PMT- und vPvM-Kriterien. Aus den fr die EU-Kommission zugnglichen Dossiers zur REACH Registrierung auf der Dissemination Plattform geht hervor, dass diese Farbmittel keine signifikanten Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit haben. Im vertraulichen Teil haben wir die entsprechenden, unter REACH-registrierten Farbmittel angegeben. Farbmittel, die ber 1 Tonne/Jahr in Europa importiert oder hergestellt werden, sind REACHregistriert. Ihre physikalischen, toxikologischen und kotoxikologischen Eigenschaften sind sehr gut dokumentiert. Diese Farbmittel sind ungiftig, nicht bioverfgbar, nicht wasserlslich und erfllen daher nicht die PBT-, vPvB-, PMT- und vPvM-Kriterien. Im Gegensatz zu den im Fokus stehenden Anwendungen wie l- und Wasserabweisung, Temperatur- und Chemikalienbestndigkeit sowie Tensid Eigenschaften, haben Farbmittel und ihre Rohstoffe Verwendungszwecke und Anwendungen, die nicht im Fokus der Beschrnkung stehen. Farbmittel mit einer aromatisch gebundenen CF3-Guppe weisen einzigartige Farbeigenschaften auf, Eigenschaften, die in bestimmten Anwendungen sehr wichtig sind und nicht ersetzt werden knnen. Diese CF3-Gruppe ist fr die Aufrechterhaltung dieser koloristischen Eigenschaften unerlsslich. Da Farbmittel deutlich unterschiedliche Eigenschaften aufweisen, fordern wir dringend, fr den Sektor Farbmittel eine Ausnahme von der Beschrnkung, um eine unntige Einschrnkung der betreffenden Farbmittel und eine Unterbrechung in vielen Lieferketten zu vermeiden. Der EU-Vorschlag fr Beschrnkungen zielt auf ein vollstndiges Verbot von PFAS gem EUDefinition in verschiedenen Anwendungen ab, wobei fr bestimmte Verwendungszwecke Ausnahmeregelungen gewhrt werden. Wir betrachten das neue Essential Use Konzept als sehr kritisch. Zuerst erfolgt eine zu groe generelle Beschrnkung fr Substanzen, danach erfolgen zeitlich begrenzte Ausnahmeregelungen. Das Essential Use Konzept sollte, wenn berhaupt, nur optional eingesetzt und nicht als Hauptauslser fr regulatorische Entscheidungen angewandt werden. Die Beschrnkung von PFAS ist fr Produktionsanlagen in der Europischen Union ebenfalls ein groes Problem. In fast allen hochtechnisierten Industrieanlagen befinden sich PFAS in Form von Dichtungen, Leitungen, Reaktorauskleidung, Ventilen oder Membranen. Fluorierte Polymere sind die sichersten Werkstoffe zur Handhabung korrosiver Medien und der weltweite Industriestandard. Ohne diese Stoffe wre eine sichere Produktion von einer Vielzahl an Produkten nicht mehr mglich. Ein derartiges Verbot wrde auch die Herstellung nachgeschalteter Produkte und Gebrauchsgegenstnde beeintrchtigen, da es sich um Zwischenprodukte oder essenzielle Bestandteile handeln knnte. Aus diesem Grund hat die Beschrnkung aller PFAS nicht nur direkte negative Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft, sondern auch indirekten Auswirkungen auf die Produktion einer Vielzahl von anderen Stoffen. Beide Auswirkungen, sowohl die direkten als auch die indirekten, mssen bei einer Beschrnkung mit beachtet werden, da sonst der Wirtschaft ein schwerer Schaden droht. Mainzer Landstrae 55 60329 Frankfurt www.vdmi.de @vdmi .vci.de Telefon: 069 - 2556 - 1351 Telefax: 069 - 2556 - 1250 Stellungnahme zum REACH Beschrnkungsvorhaben PFAS Seite 3/3 Ansprechpartner: Verband der Mineralfarbenindustrie e. V. Dr. Heike Liewald / Martin Brendel / Marco Silbach @vdmi.vci.de / ffl @vdmi.vci.de / Mpvdmi.vci.de Der Verband der Mineralfarbenindustrie e. V. vertritt die deutschen Hersteller von anorganischen (wie z. B. Titandioxid, Eisenoxide), organischen und metallischen Pigmenten, Fllstoffen (wie z. B. Kieselsure), Carbon Black, keramischen Farben, Lebensmittelfarben, Knstler- und Schulfarben, Masterbatches sowie von Produkten fr die angewandte Photokatalyse. Der VdMi wird gefhrt im Lobbyregister fr die Interessenvertretung gegenber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung (Register-Nr.: R000760) sowie im Transparenzregister der EU-Kommission (Register-Nr.: 388728111714-79). Mainzer Landstrae 55 60329 Frankfurt www.vdmi.de @vdmi.vci.de Telefon: 069 - 2556 - 1351 Telefax: 069 - 2556 - 1250