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Positionspapier zum Vorschlag fr ein Verbot der Herstellung, der Verwendung und des Inverkehrbringens von PFAS der europischen Chemikalienagentur ECHA vom 7. Februar 2023 Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS) sind organische Verbindungen aus Kohlenstoffketten, bei denen an mindestens einem Kohlenstoffatom die Wasserstoffatome durch Fluoratome ersetzt worden sind. Die Stoffgruppe besteht aus rund 10.000 Verbindungen, die vereinfacht in niedermolekulare fluorierte Stoffe und die Gruppe der langkettigen Polymere unterschieden werden kann. Eine Untergruppe der Polymere wiederum sind die 38 Substanzen umfassenden Fluorpolymere. Weitere Subgruppenbildungen sind mglich. PFAS kommen in der Natur nicht vor. Sie zeichnen sich durch eine hohe Stabilitt aus, was sie sehr hitze-, chemikalien-, reibungs- und druckbestndig macht, aber auch dazu fhrt, dass sie in der Natur nicht abgebaut werden und sehr langlebig sind. Angewandt werden sie in zahlreichen Bereichen wie etwa Feuerlschschumen, Hochleistungsschmierstoffen, als Imprgnierung in Textilien oder von Papier, in Dichtungen oder Gleitlagern oder zur Herstellung von Membranen etwa fr Brennstoffzellen oder chemische Prozesse. Die europische Chemikalienagentur ECHA hat am 7. Februar 2023 einen u.a. vom deutschen Umweltbundesamt (UBA) ausgearbeiteten Vorschlag fr eine Beschrnkung von PFAS verffentlicht. Das Beschrnkungsdossier sieht ein umfassendes Verbot der Herstellung, der Verwendung und des Inverkehrbringens oberhalb bestimmter Konzentrationsgrenzen vor. Betroffen ist die gesamte Stoffgruppe mit ihren rund 10.000 Verbindungen. Begrndet wird dies im Wesentlichen mit der Persistenz und damit der Akkumulation in der Umwelt und der weiten Verbreitung der PFAS. kunststoffland NRW fhlt sich dem Schutz von Menschen und Umwelt und daher dem Gedanken der Risikovorsorge verpflichtet und untersttzt die mit der Regulierung angestrebten Ziele. kunststoffland NRW stellt allerdings die Umsetzung in Frage und lehnt das Instrument eines undifferenziertes Pauschalverbotes der gesamten Stoffgruppe ab. 1. kunststoffland NRW stellt fest, dass die im Regulierungsvorschlag zusammengefasste Stoffgruppe in ihren Eigenschaften eine hohe Heterogenitt aufweist. Dies betrifft auch die Toxizitt, Persistenz und Bioakkumulation. 2. kunststoffland NRW stellt weiterhin fest, dass die Existenz von praktikablen Alternativstoffen je nach Stoff und Anwendung sehr unterschiedlich ist und von vorhandenen Alternativen ber in der Erprobung befindliche Ersatzstoffe bis zur Nichtexistenz von Substituten reicht. Der Restriktionsvorschlag bercksichtigt dies nicht. 3. kunststoffland NRW stellt schlielich fest, dass die Stoffgruppe der Fluorpolymere bisher die OECD-Kriterien eines ,,Polymer of Low Concern" (PLC) erfllen, die sich dadurch auszeichnen, nicht toxisch, nicht bioakkumulativ, nicht mobil, nicht wasserlslich, langlebig sowie thermisch, chemisch und biologisch stabil zu sein und die insofern unbedenklich eingestuft sind. 4. Ein pauschales Verbot wird diesen vielfltigen Unterschieden nicht gerecht. Es brdet den betroffenen Verbrauchern, Arbeitnehmern und der Industrie unverhltnismige Kosten auf, weil mit einem Verbot das schwerste Instrument auch dort eingesetzt wird, wo dies aus Risikogesichtspunkten nicht erforderlich wre. kunststoffland NRW lehnt daher ein undifferenziertes Pauschalverbot fr PFAS ab. 5. Ein Regulierungsvorschlag sollte nach Ansicht von kunststoffland NRW insbesondere auch die Folgen eines pauschalen Produktions- und Verwendungsverbots im Blick haben. Die vorgesehenen pauschalen Verbote haben nach Auffassung von kunststoffland NRW insbesondere fatale Auswirkungen auf die Industrieproduktion in allen Branchen, auf die Planungssicherheit, die Innovationsfhigkeit in Hochtechnologie-Anwendungen und auf die kologische Transformation, die ohne mit PFAS ausgerstete Anlagen nicht mglich sein wird. Das gewhlte Vorgehen eines undifferenzierten Pauschalverbots hat weder die Vielzahl von wichtigen Anwendungen im Blick, fr die es bisher keine PFAS-Substitute gibt, noch die Wettbewerbsfhigkeit vieler Unternehmen und es versperrt innovative Zukunftspotentiale. Im Extremfall kann das Pauschalverbot fr Unternehmen die vollstndige Stilllegung von Standorten bedeuten und damit Arbeitspltze gefhrden, auch wenn - wie im Falle der Fluorpolymere - bisher nur eine niedrige Risikoklassifizierung vorliegt. Auch deshalb lehnt kunststoffland NRW ein Pauschalverbot fr PFAS ab. 6. Stattdessen fordert kunststoffland NRW anstelle eines generellen Verbots von 10.000 Stoffen einen Regulierungsansatz mit Augenma, der auf einer differenzierten Risikobetrachtung der einzelnen Stoffe und Anwendungen basiert und insbesondere bercksichtigt, ob berhaupt Eintrge in die Umwelt erfolgen oder sie aufgrund der Verarbeitung und Verwendung in geschlossenen Systemen ausgeschlossen sind. Die 10.000 Stoffe sollten zumindest strker in Untergruppen eingeteilt werden. 7. Da Fluorpolymere einerseits als nur gering risikobehaftet eingestuft werden und andererseits bisher keine adquaten Alternativen mit gleichen Stoffeigenschaften wie einer hohen Hitze- und Widerstandsfhigkeit, einer hohe Chemikalienbestndigkeit, einer intrinsischen Flammwidrigkeit sowie einer hohen Dehnungs- und Reifestigkeit bestehen, fordert kunststoffland NRW insbesondere im Hinblick auf Fluorpolymere eine vollstndige Ausnahme von dem Pauschalverbot. 8. Dazu muss nach Ansicht von kunststoffland NRW insbesondere auch die Verwendung von Fluorpolymeren in Anlagen einschlielich der erforderlichen Ersatzteile gehren, da nur sie zum gegenwrtigen Zeitpunkt im bentigten Ausma chemikalienbestndig sind. Auch sie sollten deshalb vollstndig von der Beschrnkung ausgenommen werden, damit die Anlagen weiter sicher und effektiv betrieben werden knnen. kunstststoffland NRW fordert deshalb insbesondere: Generelle Ausnahmen bzw. hilfsweise bergangsfristen (mindestens 15 Jahre) fr Verschlei- und Wartungsmaterial wie Dichtungen, Membranen, teflonbeschichtete Rohleitungen, Pumpen, Elektronikbauteile, unkritische Komponenten wie Ausklei- dungen und Armaturen sowie generell alle Bauteile, welche den Austritt von gefhrlichen Chemikalien verhindern sollen und die damit relevant fr den Emissions- und Gesundheitsschutz sind. PFAS-Produkte knnen extremen Bedingungen wie hohen Temperatur- und Druckdifferenzen widerstehen und sind gegenber Suren und Laugen bestndig. Sie behalten unter diesen Extrembedingungen deshalb dauerhaft ihre Funktions- und Leistungsfhigkeit. Generelle Ausnahmen fr den Flammschutz in sensiblen Bereichen. Aus sicherheitstechnischen Grnden mssen bestimmte Bauteile mit Flammschutzmitteln ausgerstet sein. Die Regulierung von PFAS darf nicht dazu fhren, dass Brandschutzvorschriften oder Auflagen von Versicherungen nicht eingehalten werden knnen. Eine Erweiterung des Ausnahmenkatalogs auf Stoffe und Produkte, die bisher nicht substituierbar sind. Dies gilt auch fr Vorstufen, Hilfsstoffe und Zwischenprodukte. ber kunststoffland NRW kunststoffland NRW ist der einzige Verband der Kunststoffindustrie, der die Wertschpfungskette Kunststoff von der Rohstofferzeugung ber die Verarbeitung bis hin zum Recycling einschlielich der Maschinenbauer, Dienstleister und Forschungs- sowie Ausbildungsinstitutionen in ihrer Gesamtheit abbildet. Mit seinen rd. 150 Mitgliedsunternehmen - darunter Grounternehmen, hochinnovative Mittelstndler und Startups - sowie den Mitgliedern unserer Regionalpartner vertritt er die Branche in NRW. kunststoffland NRW hat sich zum Ziel gesetzt, die Leistungs- und Wettbewerbsfhigkeit der Kunststoffindustrie in NRW zu strken. Dazu setzt sich kunststoffland NRW als Netzwerk fr die Interessen und Bedrfnisse der Branche ein. Als Sprachrohr gegenber der Politik gibt kunststoffland NRW seinen Mitgliedern eine Stimme und vertritt zielgerichtet deren Interessen.