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Beschluss der Wirtschaftsministerkonferenz
am 21./22. Juni 2023 auf Schloss Hohenkammer
Punkt 3.2 der Tagesordnung: Neue Herausforderungen fr die aktuelle und zuknftige Wettbewerbsfhigkeit des Industriestandortes Deutschland
1. In der jngsten Vergangenheit haben sich neue Herausforderungen fr die Wettbewerbsfhigkeit des Industriestandortes Deutschland insbesondere hinsichtlich der Energieversorgung und Energiepreise sowie weiterer Aspekte der Transformation zur Klimaneutralitt bis 2045 ergeben. Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine wirkt sich auch weiterhin auf die Energiepreise aus. Massive Investitionsprogramme in anderen Wirtschaftsregionen der Welt, wie beispielsweise der Inflation Reduction Act in den USA, verschrfen den internationalen Wettbewerb. Gleichzeitig knnten die Anstrengungen der Industrie zur Umstellung auf klimaneutrale Produktionsprozesse sowie die Produktion von Mikrochips vor Ort durch eine zu strenge Regulierung erschwert werden. Dies geschieht vor dem Hintergrund bereits bestehender groer Herausforderungen fr die Wettbewerbsfhigkeit, wie der hohen Brokratiebelastung, der Gestaltung der digitalen Transformation sowie dem Mangel an Fach- und Arbeitskrften.
2. Die Wirtschaftsministerkonferenz betont, dass die Industrie, insbesondere Mittelstand und Start-ups, in ihrer Innovationsfhigkeit durch Frderung von Forschung und Entwicklung sowie ein innovationsfreundliches Umfeld untersttzt werden mssen, damit Produktion nicht abwandert und die Transformation untersttzt wird. Das europische Frder- und Beihilferegime muss insgesamt die Wettbewerbsfhigkeit des Wirtschaftsstandortes Europa strken und dabei die besonderen
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Erfordernisse von Transformationsregionen strker bercksichtigen. Zum Erhalt der strategischen Souvernitt mssen Zukunftstechnologien in der Europischen Union (EU) und in Deutschland untersttzt werden. Kohsionspolitik soll auf allen Ebenen einen effektiven Beitrag zur Transformation leisten.
3. Die Wirtschaftsministerkonferenz spricht sich dafr aus, dass regulatorische Rahmenbedingungen, die sich negativ auf die Innovationsbereitschaft der Unternehmen auswirken knnen, auf ein unbedingt erforderliches Mindestma begrenzt werden mssen und dass dabei stets ein innovationsorientierter Ansatz verfolgt werden muss. Damit soll darauf geachtet werden, dass innovative Unternehmen im Innovationswettbewerb mit anderen Regionen nicht durch unntige Brokratiekosten belastet werden. Auerdem kann so das Risiko reduziert werden, dass gerade besonders innovative und mobile Unternehmen aus Deutschland abwandern oder entsprechende Startups hier erst gar nicht gegrndet werden. Sofern Regulierungen erforderlich sind, sollten sie jedenfalls keine Wertungswidersprche aufweisen und inhaltlich konsistent sein. Die Wirtschaftsministerkonferenz kritisiert, dass das im September 2022 von der Bundesregierung beschlossene Belastungsmoratorium, um dessen konsequente Umsetzung in 2023 die Amtschefskonferenz der Wirtschaftsministerkonferenz am 9. Dezember 2022 gebeten hatte, mit Blick auf die vielzhligen Rechtsetzungsvorhaben mit neuen Belastungen fr Wirtschaftsakteure bislang leergelaufen ist. Die Wirtschaftsministerkonferenz fordert die EU-Kommission und das Europische Parlament auf, z. B. die geplante KI-Regulierung so auszugestalten, dass diese Innovationen begnstigt statt ausbremst und so die technologische Souvernitt Europas bei KI als der grundlegenden Basistechnologie der Zukunft strkt.
4. Die Wirtschaftsministerkonferenz begrt, dass die Europische Kommission mit der Vorlage des Green Deal Industrial Plans for the Net Zero Age sowie den darin angekndigten Vorhaben, darunter dem Net Zero Industry Act, dem Critical Raw Materials Act und dem Temporary Crisis and Transition Framework, auf die vernderten Wettbewerbsbedingungen fr zukunftsgewandte Industrieproduktion in Europa reagiert hat. So soll gezielt der (auch beihilferechtliche) Rahmen fr Schlsseltechnologien zur Erreichung von Klimaneutralitt, beispielsweise in den
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Bereichen Windenergie, Solarenergie und Wasserstoff, verbessert werden. Nach Auffassung der Wirtschaftsministerkonferenz mssen bei der weiteren Ausgestaltung und Umsetzung folgende Aspekte bercksichtigt werden:
a) Der Net Zero Industry Act enthlt u. a. ambitionierte Zielvorgaben fr den Ausbau entsprechender Produktionskapazitten in der EU. Unklar bleibt, wie genau die ausgegebenen Ziele erreicht werden sollen und ob Sanktionen drohen. Eine starke staatliche Steuerung der Wirtschaft sollte dabei vermieden werden, da sie u. a. mit groen Effizienzverlusten, beispielsweise in diesem Fall durch einen Subventionswettlauf zur Erreichung der Produktionsziele, einhergehen kann. Die Produktionsziele knnen nur bei einer gesicherten Versorgung mit Rohstoffen und Verfgbarkeit von dafr erforderlichen Chemikalien erreicht werden. Eine enge Verzahnung mit dem Critical Raw Materials Act sollte daher sichergestellt sein. Zudem ist der Ausbau der notwendigen Infrastruktur zu bercksichtigen, auch auf Bundesebene.
b) Die Beschleunigung von Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren bildet auch einen Schwerpunkt des Net Zero Industry Acts. Die Wirtschaftsministerkonferenz begrt grundstzlich die Bestrebungen des Net Zero Industry Acts zur brokratischen Erleichterung. So gehen die Vorschlge beispielsweise zur Einfhrung von Maximaldauern fr Genehmigungsverfahren in die richtige Richtung. Verfahrensbeschleunigung ist aus Sicht der Wirtschaftsministerkonferenz aber bei allen transformationsrelevanten Investitionen der Industrie notwendig und sollte perspektivisch auch anderen Technologien zugutekommen. Die Wirtschaftsministerkonferenz merkt zudem an, dass hierfr u. a. auch eine Verbesserung der personellen und technischen Ausstattung der Genehmigungsbehrden auf Lnderebene notwendig ist, an der sich der Bund aus gesamtstaatlichem Interesse finanziell beteiligen muss. Die Wirtschaftsministerkonferenz hebt in diesem Zusammenhang auch die Bedeutung des ,,Paktes fr Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung" von Bund und
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Lndern hervor. Dieser sollte bereits, unter Federfhrung des Bundeskanzleramtes, fr die Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Lnder im Dezember 2022 vorbereitetet werden. Die Wirtschaftsministerkonferenz bittet die Bundesregierung daher, dieser Ankndigung zeitnah nachzukommen.
c) Die Wirtschaftsministerkonferenz begrt, dass mit dem Net Zero Industry Act die Anstrengungen zur CO2-Speicherung (Carbon Capture and Storage, CCS) in der EU erhht werden sollen. Zugleich fordert die Wirtschaftsministerkonferenz erneut, auf nationaler Ebene rasch Rechtssicherheit fr die technische Abscheidung und Nutzung (Carbon Capture and Usage, CCU) oder Speicherung (CCS) zu schaffen und begrt in diesem Zusammenhang auch, dass mit der Carbon Management Strategie Aspekte wie Anwendungsgebiete und Infrastruktur adressiert werden sollen.
d) Fr die Transformation der Industrie zur Klimaneutralitt sind Innovationen, bspw. zur Erhhung der Energieeffizienz, sowie deren erfolgreiche Umsetzung in marktfhige Produkte und Dienstleistungen erforderlich. Manahmen sollten so gestaltet werden, dass keine weitere Brokratie aufgebaut wird und insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU und Start-ups) von entsprechenden Frdermanahmen profitieren. Die Wirtschaftsministerkonferenz hat bereits in der Vergangenheit die Notwendigkeit von Reallaboren fr die Erleichterung und Beschleunigung von Innovationen betont und begrt daher die mit dem Net Zero Industry Act vorgesehene Mglichkeit der Schaffung von ,,Net-Zero regulatory sandboxes" durch die Mitgliedstaaten als Schritt in die richtige Richtung.
e) Mit dem Temporary Crisis and Transition Framework (TCTF) hat die Europische Kommission einen beihilferechtlichen Rahmen geschaffen, der es den Mitgliedsstaaten ermglicht, u. a. Investitionen von Unternehmen zur Erreichung des Ziels der Klimaneutralitt besser und zielgerichteter zu untersttzen. Nun gilt es, den von der Europischen Kommission erffneten beihilferechtlichen Spielraum umgehend im Sinne der vor uns liegenden Transformationsaufgaben zu nutzen und diesen hierzu in nationale
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Frdermglichkeiten zu berfhren. Die Wirtschaftsministerkonferenz bittet das Bundesministerium fr Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) daher - auch mit Blick auf die Befristung des TCTF bis zum 31. Dezember 2025 - die neuen europischen Rahmenbedingungen schnellstmglich in nationales Recht umzusetzen.
f) Die Wirtschaftsministerkonferenz weist darauf hin, dass neben dem Green Deal Industrial Plan und seinen Manahmenpaketen weitere wichtige Instrumente zur Untersttzung der Transformation der Industrie u. a. in einem (europischen) Industriestrompreis und Klimaschutzvertrgen bestehen. Der Start des Frderprogramms Klimaschutzvertrge des BMWK, dessen Erarbeitung durch die Wirtschaftsministerkonferenz begleitet worden ist, wird ausdrcklich begrt.
5. Die Wirtschaftsministerkonferenz betont, dass ein erheblicher Teil der deutschen Wirtschaft aus kleinen und mittleren Unternehmen (Mittelstand und Start-ups) - darunter in vielen Branchen auch ,,hidden champions" als Weltmarktfhrer - besteht, deren Innovationsfhigkeit erhalten bleiben muss. Die Wirtschaftsministerkonferenz fordert das Bundesministerium fr Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) auf, sein Frderinstrumentarium auch auf die spezifischen Bedrfnisse des industriellen Mittelstandes und der Start-ups in Deutschland auszurichten.
6. Aus Sicht der Wirtschaftsministerkonferenz sollten Manahmen, welche die Standortbedingungen fr die Industrie in Deutschland und Europa weiter erschweren, mglichst vermieden werden bzw. mit Augenma erfolgen. Die geplante Novelle des Klimaschutzgesetzes darf nicht zu hheren Energiekosten fr Industrieunternehmen fhren, da eine sektorbergreifende berprfung der Klimaschutzziele mit hheren Treibhausgasminderungszielen fr die Industrie einhergehen knnte, wenn andere Sektoren ihre Treibhausgasminderungsziele verfehlen.
7. Die Wirtschaftsministerkonferenz betont, dass die sehr hohe Regulierungsdichte und -frequenz im EU-Chemikalienrecht die europische Industrie im internationalen Wettbewerb benachteiligen, Standort- und Investitionsentscheidungen negativ beeinflussen, Arbeitspltze gefhrden, sowie Lieferketten stren und insbesondere
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KMU berfordern knnte. So betrifft der aktuelle umfassende Vorschlag fr die Beschrnkung der Gruppe der Per- und Polyfluorierten Alkylsubstanzen (UPFAS) nach der EU-REACH-Verordnung mehr als 10.000 Stoffe in zahlreichen innovativen Verwendungen fr nahezu alle Bereiche, in denen Bauteile oder Produkte extremen Bedingungen standhalten und fehlerfrei funktionieren mssen, u. a. im Bereich Gesundheit (z. B. minimalinvasive Chirurgie, persnliche Schutzausrstung), grne Transformation (u. a. Elektrolyseure, Lithiumakkus, Windrder, Wrmepumpen, Brennstoffzellen), Digitalisierung (z. B. Halbleiter) bzw. generell Schluche, Membranen, Dichtungen, Schmierstoffe. Fr viele dieser Verwendungen gibt es keine alternativen Lsungen oder nicht in ausreichender Qualitt, zumal Zulassungsverfahren hier langwierig sind (z. B. im Bereich Medizinprodukte, Luftund Raumfahrt).
Die Wirtschaftsministerkonferenz fordert das BMWK in diesem Zusammenhang dazu auf, bereits jetzt zu handeln und dafr Sorge zu tragen, dass
a) es bei einem risikobasierten Ansatz bleibt und eine Einstufung als ,,substances of low concern" (z. B. Fluorpolymere) und eine Verwendung in geschlossenen Stoffkreislufen bercksichtigt werden. Die Wirtschaftsministerkonferenz versteht unter einem ,,risikobasierten Ansatz", dass eine angemessene Gruppierung und Regulierung von PFAS auf der Grundlage von gemeinsamen Risikobewertungen und Merkmalen vorgenommen wird, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und spezifischen Risikoprofilen einzelner PFAS basiert. Eine solche differenzierte Bewertung ermglicht eine angemessene und zielgerichtete Regulierung derjenigen PFAS-Verbindungen, die ein erhhtes Risiko fr Mensch und Umwelt darstellen. Dies wrde den Verwaltungsaufwand reduzieren und eine zeitnahe Umsetzung ermglichen. Es darf nicht zu einer Einzelregulierung aller ber 10.000 PFAS-Verbindungen kommen. Aber eine pauschale Einstufung aller PFAS-Verbindungen als ,,substances of low concern" wird ebenso abgelehnt wie ein pauschales Verbot aller PFAS-Verbindungen.
Der Begriff ,,Verwendung in geschlossenen Kreislufen" bentigt ein einheitliches Verstndnis und klare Kriterien. Es ist wichtig zu definieren, unter welchen Bedingungen und in welchen industriellen Prozessen eine solche Verwendung angemessen ist;
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b) europische Hersteller nicht benachteiligt werden, wenn PFAS nur bei der Herstellung verwendet werden, im Endprodukt aber nicht enthalten sind (z. B. bei Halbleitern), also importiert werden drften. Die Ziele des EU-Chips Act drfen nicht gefhrdet werden;
c) die Entwicklung noch fehlender Analyseverfahren, Forschung und Entwicklung zu Alternativen fr PFAS sowie Wissenstransfer und Neuinvestitionen in alternative Lsungen ausreichend gefrdert werden, u. a. da PFAS auch in anderen Lndern wie den USA vor einer Regulierung stehen;
d) die Konsultationsfristen verlngert werden, um fundierte Beitrge insbesondere von KMU zu ermglichen;
e) die bergangsfristen der vorgeschlagenen Beschrnkungen die rechtzeitige Umstellung auf Alternativen inklusive erforderlicher Zulassungen ermglichen.
8. Zu den grten Herausforderungen der Wirtschaft gehrt auch der Fachkrftemangel. Dieser stellt zunehmend ein Hemmnis fr das Wirtschaftswachstum und die erforderlichen Innovationen im Rahmen der industriellen Transformation dar. Die Wirtschaftsministerkonferenz fordert das BMWK auf, zu einer positiven Wahrnehmung der Industrie als attraktiver, zukunftsorientierter Arbeitgeber und als entscheidender Innovationstreiber einer erfolgreich umzusetzenden Transformation beizutragen. Der Fachkrftemangel wird aufgrund der demografischen Entwicklung allein ber das inlndische Arbeitskrftepotenzial nicht zu lsen sein. Die Wirtschaftsministerkonferenz bittet daher die Bundesregierung, ber das bisherige Ma hinaus Deutschland im internationalen Wettbewerb um die besten Talente als attraktiven Arbeitsort fr internationale Fachkrfte besser zu positionieren.
9. Die Wirtschaftsministerkonferenz begrt die gegenwrtige Erarbeitung einer neuen Industriestrategie durch das BMWK und bittet um weiterhin enge Einbeziehung der Lnder. Die Wirtschaftsministerkonferenz hebt die fr ihre industriepolitische Arbeit groe Bedeutung des Dialoges mit dem Bndnis ,,Zukunft der Industrie" hervor.
10. Die Wirtschaftsministerkonferenz bittet das BMWK, zur Amtschefskonferenz am 22. November 2023 zur Strkung des Industriestandortes Deutschland generell und
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insbesondere zu den Themenkomplexen ,,Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren" (Ziffer 4b)), ,,Carbon Management" (Ziffer 4c)) sowie - gegebenenfalls in Form eines Zwischenberichtes - unter Einbeziehung der zustndigen Bundesministerien zu den Aktivitten bezglich der aufgezeigten Probleme bei der geplanten PFAS-Regulierung (Ziffer 7) zu berichten. 11. Darber hinaus bittet die Wirtschaftsministerkonferenz ihren Vorsitzenden, im Hinblick auf die von einem Wegfall von PFAS betroffenen Bereiche Arbeits-, Gesundheits-, Umwelt- und Klimaschutz, Energiewende, Digitalisierung, Produktund Anlagensicherheit, Bauwesen, Polizei, Feuerwehr, Verteidigung, Luft- und Raumfahrt den Beschluss an die Vorsitzenden der Arbeits- und Sozialminister-, Bauminister-, Energieminister-, Gesundheitsminister-, Innenminister- und Umweltministerkonferenz zu bermitteln.