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Zentralverband des Deutschen Handwerks
ZDH
St: Ilungnahme
Konsultationsbeitrag
Konsultationsbeitrag des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) zum Vorschlag der Beschrnkung von per- und polyfluorierten Stoffen (PFAS)
Brssel, 25.09.2023
Zentralverband des Deutschen Handwerks Abteilung Europapolitik +32 2 230 85 39
@zdh.de Lobbyregister: R002265 EU Transparency Register: 5189667783-94
DAS HANAVVERK CHAFTSMACHT. \ION NEBENAN.
Am 07.02.2023 hat die Europische Chemikalienagentur (ECHA) den gemeinsamen Vor schlag von Dnemark, Deutschland, Niederlande, Norwegen und Schweden eingebrach ten Vorschlag fr eine weitgehende Beschrnkung von per und polyfluorierten Stoffen (PFAS) verffentlicht. Der Vorschlag sieht vor, dass PFAS nur noch in Bereichen zum Ein satz kommen drfen, in denen es auf absehbare Zeit keine geeigneten Alternativen ge ben wird bzw. wo die soziokonomischen Vorteile die Nachteile fr Mensch und Um welt berwiegen. PFAS umfasst mehr als 10.000 verschiedene Stoffe, die aufgrund ihrer wasser, fett und schmutzabweisenden Eigenschaften sehr vielseitig verwendet wer den, z.B. zur Beschichtung von Metallen, Kunststoffen und Papier. Die Beschrnkung be trifft sowohl Stoffe wie auch Erzeugnisse, die mit PFAS hergestellt werden oder diese enthalten.
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks e. V. (ZDH) vertritt als Spitzenverband des Handwerks die Interessen von rund 1 Million Handwerksbetrieben mit mehr als 5,6 Millionen Beschftigten sowie ca. 350.000 Auszubildenden. Sie sind in rund 130 Berufen in den Bereichen Bau und Ausbau, Metall und Elektro, Holz und Kunststoff, Bekleidungs, Textil und Lederhandwerk, Lebensmittelhandwerk, Gesundheits und Krperpflege handwerk sowie chemisches und Reinigungsgewerbe und grafischgestaltendes Hand werk ttig.
Der ZDH erwartet, dass die vorgeschlagene Beschrnkung - unmittelbar und ber die Wertschpfungsketten hinweg - weitreichende Auswirkungen auf Handwerksbetriebe htte. Er nutzt deswegen die Mglichkeit, einige grundstzliche Anmerkungen zu ma chen.
ffentliche Konsultation
Mit der vorliegenden Konsultation fordert die ECHA interessierte Kreise auf, Kommentare und weiterfhrenden Informationen, insbesondere zu Risiken und soziokonomischen Aspekten hinsichtlich der Verwendung von PFAS sowie zu PFASfreien Alternativen einzu bringen.
Keine Rckschlsse auf die mangelnde Betroffenheit von Hand
werksbetrieben
Der ZDH hat als Spitzenverband des Handwerks bei seinen Mitgliedern abgefragt, wel che Bedeutung PFAS fr die Betriebe haben. In einigen Fllen, wie beispielsweise im Klteanlagenbau war die Betroffenheit der Betriebe mit Blick auf das Annex XVDos sier offensichtlich. Eine aktuelle Stellungnahme der betroffenen Verbnde ist hier ab rufbar: https://www.vdkf.de/gemeinsamesstatementzumgeplantenpfasverbotin dereu/ .
Fr den Groteil der Betriebe aber ist ihre Betroffenheit nicht ohne Weiteres ersicht lich. Manche werden in der Ausbung ihrer Ttigkeit betroffen sein, andere indirekt beispielsweise ber in Gerten verbaute Dichtungen oder ber verwendete Beschich tungen. Gerade die indirekte Betroffenheit ist den Betrieben vielfach nicht bewusst, ebenso wenig die mglichen Folgen. Zudem ist zu bercksichtigen, dass die Unterla gen umfangreich und in technischem Englisch verfasst sind. Dies ist ein
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grundstzliches Problem der ffentlichen Konsultationen der ECHA, welches hier auf grund der Komplexitt des Sachverhalts noch verstrkt wird. Der ZDH fordert die ECHA und die Europische Kommission deswegen auf, die Abwe senheit von Konsultationsbeitrgen aus dem Handwerk und dem Mittelstand nicht als Zeichen mangelnder Betroffenheit zu interpretieren.
Konsultationsziel bedenklich
Die ffentliche Konsultation wird dafr genutzt, um Antrge fr Ausnahmen systema tisch zu sammeln. Daraus ergeben sich Bedenken gegen die ordnungsgeme Anwen dung des Beschrnkungsverfahrens, wie es in Titel VIII beschrieben wird, denn die Be weislast obliegt demjenigen, der das Dossier unterbreitet hat. Der Rechtsakt sieht nicht vor, dass eine Beschrnkung in einem solchen Umfang quasi gemeinsam mit in teressierten Dritten, den Urhebern des Dossiers und den ECHAAusschssen vorge nommen wird.
Mangelnde Entscheidungsgrundlage
Die PFASBeschrnkung verfolgt einen vollstndig neuen Ansatz bei der Beschreibung von Gefahren, Risiken und wirtschaftlichen Folgen. Die Zusammenfassung der PFAS in eine Gruppe sowie die Datenlage und die daraus gezogenen Schlussfolgerungen sind mngelbehaftet.
PFAS als Gruppe
Die Zusammenfhrung smtlicher PFAS in einer Gruppe ist aus Sicht des ZDH nicht hinreichend begrndet. Es werden nmlich Schlussfolgerungen fr rund 10.000 ein zelne Stoffe gezogen, und dies auf der Grundlage einer begrenzten Zahl an PFASStof fen. Darauf aufbauend wird eine Vereinigung in einer einzigen Gruppe vorgenommen, obwohl das Annex XVDossier darlegt, dass es viele unterschiedliche Klassifizierungen fr bestimmte PFASGruppen gibt. Hinsichtlich der Charakterisierung von Gefahren und der darauf fuenden Risikoanalyse sind PFAS mithin keineswegs eine homogene Gruppe. Der Sachverhalt sollte nicht im Rahmen einer ECHABewertung oder eines Komitologieverfahrens beurteilt werden.
Keine reprsentativen Daten
In einigen Fllen werden die Schlussfolgerungen in dem gem Anhang XV erstellten Dossier auf Einzelflle oder nicht reprsentative kleine Beispiele gesttzt. Auerdem erkennt das Dossier stellenweise ausdrcklich an, dass auf der Grundlage der Stich probennahme eine bertragung der Datenlage auf die ganze EU oder den ganzen EWR nicht oder nur in sehr begrenztem Mae mglich ist. Vereinzelt werden Daten aus Drittlndern genutzt. Angesichts der aktuellen Rechtsprechung insbesondere der Rechtssache C144/21 ist ein solcher Ansatz kritikwrdig.
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Vermischung von Verfahren
Die vorliegende PFASBeschrnkung verbindet das klassische Beschrnkungsverfah ren unter Titel VIII mit dem Zulassungsverfahren unter Titel VII. Die REACHVerord nung sieht eine Vermischung der Instrumente in diesem Mae nicht vor. Tatschlich wird hierdurch ein vollstndig neues regulatorisches Instrument geschaffen, welches so gesetzlich nicht verankert ist.
Rechtssetzungsverfahren
Grundstzliche Bedenken hat der ZDH dagegen, dass die Beschrnkung von PFAS gem der REACHVerordnung im Rahmen eines Komitologieverfahrens erfolgen soll. Grund stzlich dienen solche Verfahren der nichtwesentlichen nderung oder Ergnzung von Re gelungen. Betrachtet man die Breite der Anwendungen, gibt es deutliche Hinweise bei der PFASBeschrnkung dahingehend, dass es sich um eine wesentliche nderung oder Ergnzung der Vorschriften handelt.
Politikkohrenz
Problematisch ist das Vorgehen auch mit Blick auf die Politikkohrenz. Die Beschrnkung knnte politische Einigungen aushhlen, die im Rahmen eines ordentlichen Gesetzge bungsverfahrens gefunden wurden. Dies geschieht beispielsweise, indem der fr die F Gase im Rahmen der zughrigen Verordnung festgelegte Zeitplan unterlaufen wird. Auf grund ihrer thermischen und chemischen Stabilitt sowie ihrer Bestndigkeit gegenber UVStrahlung und Verwitterung kommen PFAS in einer Vielzahl von Produktionsprozes sen zum Einsatz. So sind sie auch Bestandteil wichtiger Technologien der Energiewende, zum Beispiel bei der Herstellung von Brennstoffzellen, Wrmepumpen und Solaranla gen. PFAS machen Dichtungen, Ventile, Leitungen, Pumpen und andere Bauteile sehr wi derstandsfhig, sodass sie sich positiv auf die Lebensdauer von Produkten und Anlagen auswirken. Daher sind PFAS bei der Erreichung wichtiger EUZiele wie der Klimaneutrali tt und einer Verringerung des Ressourcenverbrauchs von Bedeutung. Deshalb sollte eher zum vorsichtigen Umgang mit PFAS ermutigt werden. Reinigungs und Entsorgungs methoden fr PFAS sollten ebenfalls gefrdert werden.
Mangelnde Umsetzbarkeit
Der Beschrnkungsvorschlag ist in seiner derzeit vorgesehenen Struktur nicht umsetzbar. Er basiert auf einem sehr vereinfachten Modell der Lieferkette. PFAS haben sehr breite und vielfltige Verwendungsmuster. In dieser Hinsicht sind Lieferketten lang und aufge fchert. Das macht es praktisch unmglich fr einen Endnutzer wie auch den Wirtschafts akteur inmitten der Lieferkette, einen Grenzwert zum selben Zeitpunkt einzuhalten wie der Akteur, der den Stoff erstmalig auf den Markt bringt. Bei einem solchen Modell kann der erstmalige Vertreiber die bergangsfristen voll ausschpfen, PFAShaltige Produkte auf den Markt bringen und im Anschluss mssen alle weiteren Akteure in der Kette diese Produkte sehr schnell entsorgen.
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Ein weiteres Problem ist, dass PFAS teilweise in natrlichen Rohstoffen enthalten sind. Die Konzentration von PFAS in diesen Rohstoffen wird erst einige Zeit nach dem Verbot bei erstmaligem Inverkehrbringen messbar sein. Beispiele hierfr sind Papier oder wasserhaltige Produkte.
Ansprechpartnerin: Katrin Ltzenkirchen Abteilung: Europapolitik +32 2 28680-54
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Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. Haus des Deutschen Handwerks Mohrenstrae 20/21 10117 Berlin Postfach 110472 10834 Berlin
Lobbyregister: R002265 EU Transparency Register: 5189667783-94
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks e. V. (ZDH) vertritt die Interessen von rund 1 Million Handwerksbetrieben in Deutschland mit mehr als 5,6 Millionen Beschftigten. Als Spitzenorganisation der Wirtschaft mit Sitz in Berlin bndelt der ZDH die Arbeit von Handwerkskammern, Fachverbnden des Handwerks auf Bundesebene sowie bedeutenden wirtschaftlichen und sonstigen Einrichtungen des Handwerks in Deutschland. Mehr unter www.zdh.de
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