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POSITION der CG Chemikalien GmbH & Co KG ZUM REACH-Beschrnkungsvorschlag von PFAS Zusammenfassung Hintergrund/Problematik CG Chemikalien GmbH & Co KG ist ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland, das seit ber 60 Jahren Chemikalien fr eine Vielzahl von Anwendungen wie technische Chemie, Automotive, Coatings, Farben und Lacke, Wasserchemie, Lebensmittel und Pharma, handelt, verarbeitet und liefert. - Mit dem Vorschlag vom 07.02.2023 fr eine Beschrnkung von per- und polyfluorierten Stoffen (PFAS) wird ein pauschales und letztendlich vollstndiges Verbot von mehreren tausend Stoffen mit unterschiedlichsten Eigenschaften angestrebt. Betroffen sind auch alle Erzeugnisse, die aus PFAS hergestellt werden oder diese enthalten. - Unverzichtbar sind bestimmte PFAS-Produkte in unserer chemischen Branche und deren Wertschpfungsketten - Als Schlsselkomponente in vielen modernen Hochtechnologie-Anwendungen, in deren Wertschpfungsketten wir integriert sind, wie z. B. Automotive, Oberflchenbehandlung und -beschichtung, Wasserchemie, Pharma- und Biotechnologie. - zum sicheren und effizienten Betrieb unserer Produktionsanlagen u. a. als Dichtungen, Ventile, Beschichtungen, Membrane, Schmierstoffe, Filtermedien, Schluche, Konnektoren, elektrische Isolatoren oder als Sicherheitskleidung. - zahlreiche Materialien fr die Laboranalytik und Produktentwicklung im Technikum - Fr die meisten dieser Anwendungen sieht der Beschrnkungsvorschlag keine Ausnahmen vor. Sie wren dann bereits 1,5 Jahre nach Inkrafttreten verboten. Befristete Ausnahmen von 6,5 bzw. 13,5 Jahren sind nur fr wenige, eng begrenzte Verwendungen vorgesehen. Nach Ablauf der Frist wren auch diese Anwendungen verboten. Falls dann politisch motiviert berhaupt noch Verwendungen erlaubt werden sollen, mssten wir hierfr einzeln und langwierig befristete Ausnahmen beantragen oder die Produktion der Produkte, die vom potentiellen PFAS-Verbot betroffen sind, in das non EU Ausland verlagern. Bewertung/Lsungsvorschlge/erforderliche Manahmen - Die vorgesehenen pauschalen Verbote htten immense Auswirkungen auf die Industrieproduktion in unserer Branche, die Arbeitsplatzsicherheit, die Planungssicherheit fr Unternehmen, zuknftige Innovationen, sowie auf fast alle Hochtechnologie-Anwendungen und damit auf die Zukunftsfhigkeit und Resilienz des Standortes Deutschland und Europa. - PFAS-Produkte knnen extremen Bedingungen (u. a. hohen Temperatur- und Druckdifferenzen, Bestndigkeit gegenber Suren und Laugen, organische Lsungsmittel, Mineralsalzlsungen, Puffersysteme und alkoholische Lsungen) widerstehen und hierbei dauerhaft ihre Funktions- und Leistungsfhigkeit behalten. - Diese unverzichtbaren und sicherheitstechnisch oft notwendigen Eigenschaften, insbe- sondere die Langlebigkeit und Widerstandsfhigkeit (Persistenz), knnten in bestimmten Fllen bei nicht sachgerechter Handhabung oder Entsorgung auch Risiken fr Mensch und Umwelt bedeuten. Dies wird jedoch auch auf alle Alternativen zutreffen, die fr ihre jeweilige Verwendung sowie fr die erforderliche Leistungs- und Funktionsfhigkeit entsprechend hnliche Eigenschaften haben mssen. Die sichere Handhabung muss im Fokus stehen. - Erforderlich ist ein differenzierterer Bewertungs- und Regelungsansatz. Dieser sollte die sichere und nachhaltige Verwendung entlang des Produktlebensweges bercksichtigen und fr eine langfristige Anwendungs-, Planungs- sowie Innovationssicherheit sorgen. Auf dieser Basis wren z. B. breitangelegte, langfristige Ausnahmen fr bestimmte Stoffklassen, Produkte sowie insbesondere fr professionelle und industrielle Verwendungen zu etablieren. - Eine grundlegende berarbeitung bzw. Neufassung des vorliegenden Beschrnkungs- vorschlags ist hierfr notwendig. Wir mchten gerne an dieser Stelle herausheben, warum der Entwurf einer sorgfltigen berarbeitung bedarf, damit unerwnschte Folgen und gravierende Konsequenzen fr Umwelt, Sicherheit sowie den Industriestandort Europa und damit verbunden Arbeitspltze in der EU vermieden werden. Detaillierte Kritikpunkte am Beschrnkungsvorschlag und Forderungen 1. Anwendungsbereich des Beschrnkungsvorschlags - Gruppenansatz Das Dossier zur Beschrnkung per- und polyfluorierter Alkylverbindungen ist das umfangreichste Beschrnkungsvorhaben seit Inkrafttreten der REACH-Verordnung. Mit dem Beschrnkungsvorschlag werden ber 10.000 Einzelstoffe erfasst, deren gemeinsames Merkmal eine vollstndig fluorierte Alkylgruppe (-CF3 bzw. -CF2-) und eine damit verbundene postulierte Persistenz ist. Die tatschlichen intrinsischen Eigenschaften der einzelnen Stoffe, ihre Auswirkungen auf Gesundheit- und Umwelt, ihre Mobilitt und die Verwendungen sind dagegen sehr unterschiedlich. Bewertung: - Neben fehlenden Abbaueigenschaften in der Umwelt bzw. dem Zerfall zu persistenten Abbauprodukten unter REACH muss zwingend auch das Risiko bercksichtigt werden, um regulatorische Manahmen bedarfsangepasst zu ergreifen. Nach unserem Verstndnis ist fr die Einleitung des Beschrnkungsverfahrens der Nachweis eines unannehmbaren Risikos fr die menschliche Gesundheit oder die Umwelt zwingend erforderlichen. Eine Beschrnkung von Stoffen in Anwendungen, von denen kein Risiko ausgeht, geht ber die Grundprinzipien der REACH-Verordnung hinaus und berschreitet so den vorgegebenen Rechtsrahmen. - Insbesondere wenn in spezifischen Anwendungen und bei der Handhabung keine Umweltexposition stattfindet oder diese stark minimiert werden kann, ist ein Verbot nicht gerechtfertigt. Vorschlge: - Erforderlich ist ein differenzierterer Bewertungs- und Regelungsansatz, mit dem ausschlielich kritische Anwendungen verboten werden. Verwendungen, bei denen keine Risiken vorliegen, sollten grundstzlich nicht erfasst werden. - Der Fokus sollte verstrkt auf die Anwendungen mit den grten Umweltbelastungen gelegt werden, wobei die gesamte ggf. weltweite Wertschpfungskette betrachtet werden muss. Die Unterscheidung von Monomeren und Polymeren halten wir fr einen ersten wichtigen zielfhrenden Ansatz. 2. Anwendungsbereich des Beschrnkungsvorschlags - Ausnahmen - Im Anwendungsbereich des Beschrnkungsvorschlags werden bestimmte Strukturelemente ausgenommen, da diese aufgrund ihrer vollstndigen Abbaubarkeit das Kriterium der Persistenz nicht erfllen. Darber hinaus werden in den Erluterungen zum Anwendungsbereich des Beschrnkungsvorschlags vollstndig abbaubare PFAS grundstzlich als ausgeschlossen beschrieben. - Der Beschrnkungsvorschlag enthlt grundstzliche Ausnahmen fr Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln, Biozidprodukten und Arzneimitteln sowie PFAS zur Kalibrierung von Messinstrumenten und als analytisches Referenzmaterial. Zustzlich gibt es eine Reihe an zeitlich begrenzten Ausnahmen/ Anwendungen, fr die bergangszeitrume von bis zu 13,5 Jahren vorgeschlagen werden. Bewertung: - Wir begren die unbefristeten Ausnahmen. - Wichtig ist dabei allerdings, dass die gesamte Herstellung von der Beschrnkung ausgenommener Produkte (inkl. Rohstoffe, alle Vorstufen und transportierte Zwischenprodukte, sowie in der Herstellung notwendige Agenzien und Erzeugnisse entsprechender Produkte) in der EU weiterhin mglich sein sollte. Anderenfalls wre zwar der vom Anwendungsbereich ausgenommene Stoff in seiner Endanwendung erlaubt, durch das Verbot der Vorstufen jedoch die Herstellung innerhalb der EU verboten. Damit knnten entsprechende Stoffe oder Erzeugnisse fr ausgenommene Verwendungen ausschlielich aus dem nicht-EU-Ausland importiert werden. Das wrde den Bemhungen widersprechen, die Resilienz der EU zu erhhen und die Abhngigkeit von Importen zu verringern. - Die Ausnahme bestimmter Strukturelemente ist verstndlich. Vorschlge: - Es sollte im Gesetzestext klargestellt werden, dass der gesamte Herstellungsprozess von der Beschrnkung ausgenommener Produkte nicht von der Beschrnkung erfasst wird. Rohstoffe, Vorstufen und transportierte Zwischenprodukte fr grundstzliche wie auch zeitlich befristete ausgenommene Verwendungen sollten explizit im Rechtstext von der Beschrnkung ausgenommen werden. - Die Ausnahme von vollstndig abbaubaren PFAS muss im Gesetzestext klargestellt werden. Die Beschreibung in den Erluterungen zum Anwendungsbereich des Beschrnkungsvorschlags reicht nicht aus. Vollstndig abbaubare PFAS drfen - unabhngig von der chemischen Struktur - nicht unter die Beschrnkung fallen. 3. Anwendungsbereich des Beschrnkungsvorschlags - mgliche Ausnahmen - Im aktuellen Beschrnkungsvorschlag werden bestimmte Anwendungen als zeitlich befristetet Ausnahmen genannt, fr die bergangszeitrume von 6,5 bis zu 13,5 Jahren vorgeschlagen werden. - Weitere Ausnahmen werden als optional beschrieben. Die Anwendungen wurden von den Einreichern der Dossiers in Betracht gezogen, jedoch aufgrund des Fehlens weiterer belastbarer Informationen nicht als Ausnahmen vorgeschlagen. Es wird erwartet, dass im Rahmen der Konsultation detaillierte Informationen eingereicht werden, damit diese Ausnahmen in der Beschrnkung bernommen werden knnen. Bewertung: - Die Ausnahmen und mglichen Ausnahmen nennen viele wichtige Anwendungen. Dennoch haben wir den Eindruck, dass viele weitere sehr wichtige Anwendungen als Ausnahme aufgefhrt werden mssten. - Wir haben Bedenken zur Vorgehensweise, die dazu fhrt, dass von Unternehmen verlangt wird, innerhalb sehr kurzer Zeit Informationen (mglichst in einer Detailtiefe, die der eines Autorisierungsdossiers und auch mit Blick auf die gesamte Wertschpfungskette entspricht) fr vielfltige Anwendungen bereitzustellen. Dies ist von der Industrie nicht leistbar. Die Vorgehensweise halten wir fr nicht verhltnismig und sie widerspricht nach unserem Verstndnis dem Prinzip, dass bei einer Beschrnkung die Verantwortung fr entsprechende Informationen bei den Behrden liegt. - Auch wenn in einigen Fllen theoretisch andere Stoffe eingesetzt oder alternative Verfahren angewendet werden knnen, bedeutet dies nicht, dass eine solche eventuelle technische Alternative die bessere Alternative ist. Vorschlge: - Die optionalen Ausnahmen mssen als echte Ausnahmen erhalten bleiben, auch wenn im Rahmen der Konsultation aktuell keine umfangreichen Daten von der Industrie eingereicht werden knnen. - Rechtzeitig vor Ende der Befristung einer Ausnahme muss sorgfltig bewertet werden, ob geeignete Alternativen verfgbar sind. Ist dies nicht der Fall, muss die Ausnahme verlngert werden. - Auch wenn intensiv an mglichen Alternativen fr spezifische Anwendungen geforscht wird und in einzelnen Fllen Alternativen mglich sein knnen, muss bercksichtigt werden, inwieweit eine Umstellung laufender Prozesse von den betroffenen Unternehmen sowie den beteiligten Behrden berhaupt realistisch umsetzbar ist. Speziell in hochregulierten Bereichen wie z.B. dem Gesundheitssektor obliegen Vernderungen eines Produkts aufwendigen Validierungen und ggf. weltweiten Neuzulassungen. Dieser Zeitaufwand muss unbedingt auch in Betracht gezogen werden. 4. Zusammenspiel mit anderen Regulierungen - Mit dieser Beschrnkung von PFAS sollen andere Regulierungen nicht auer Kraft gesetzt werden. Als Beispiel wird die Beschrnkung von PFAS in Feuerlschschumen genannt. Bewertung: - Neben der Beschrnkung von Feuerlschschumen gibt es sowohl unter REACH weitere Beschrnkungsvorhaben, als auch andere Regularien, die durch die neue PFAS-Beschrnkung ausgehebelt werden knnten. Mit der Beschrnkung der Anwendung in Lschschumen, der auf den Weg gebrachten Beschrnkung von PFHxA sowie der F Gase-Verordnung gibt es bereits einen regulatorischen Rahmen, der Vorgaben zu bestimmten PFAS definiert, sich in der Implementierung befindet und sukzessive weiter ausgebaut wird. Vorschlag: - Es darf keine Doppelregulierung erfolgen. 5. Verwendung von PFAS in Anlagen und Freisetzungen - Zum sicheren und effizienten Betrieb von Produktionsanlagen u. a. als Dichtungen, Ventile, Beschichtungen, Membrane, Filtermedien, Schmierstoffe, elektr. Isolatoren, Sicherheitskleidung sind bestimmte PFAS-Produkte unverzichtbar. Eine Beschrnkung htte gravierende Auswirkungen auf Anlagen, Anlagengenehmigung und Produktionsprozesse. - Fr den Betrieb von Anlagen in der Industrie sind zahlreiche Regelwerke zu beachten. Diese decken die Verwendung perfluorierter Verbindungen und Erzeugnisse in Anlagen sowie Anforderungen an die Dichtigkeit ab. - Anlagen der chemischen Industrie unterliegen in Europa einem aufwndigen und langwierigen Genehmigungsverfahren, bei dem behrdlich geprft wird, ob das Betreiben der Anlage sicher ist. Eine nderung an bestehenden Anlagen ist daher nicht ohne weiteres mglich. - Fr Emissionen gelten durch technische Regeln und Gesetze strenge Auflagen. Darber hinaus arbeitet die Industrie kontinuierlich an der Verbesserung ihrer Prozesse. Bewertung: - Fluorpolymere sind in vielen Anlagen nicht bzw. nur sehr schwer zu ersetzen! Die bisherigen Analysen von ggf. technisch mglichen Alternativen, haben erhebliche Nachteile. - Vor einem Verbot mssen alle Anwendungen sowie die Verfgbarkeit geeigneter Alternativen vollstndig und umfassend bercksichtigt werden. - Fr Emissionen gelten durch technische Regeln und Gesetze strenge Auflagen. Darber hinaus arbeitet die Industrie kontinuierlich an der Verbesserung ihrer Prozesse. - Selbst bei einer Verfgbarkeit von Alternativen bentigt eine Umstellung von Anlagen oder Produktionsprozessen Zeit. Es ist notwendig, realistische Einschtzungen auf Basis aller zu beachtender Rahmenbedingungen vorzunehmen und bergangsfristen auf diese abzustimmen. - Ein Verbot von PFAS in den Bauteilen von Chemieanlagen htte keinen positiven Effekt auf Emissionen von PFAS. Tatschlich wrde es aber im Gegenzug diffuse Emissionen von potenziell gefhrlichen Stoffen erheblich erhhen. - Neben der Beschrnkung von Feuerlschschumen gibt es sowohl unter REACH als auch in anderen Rechtsbereichen geeignete Mglichkeiten, Risiken bei der Verwendung einzelner PFAS zielgerichtet zu minimieren. Vorschlge: - Die Verwendung von Fluorpolymeren in Anlagen sollte grundstzlich von der Beschrnkung ausgenommen werden. - Die Produktion notwendiger Ersatzteile muss weiterhin in der EU mglich bleiben. 6. Chemische Synthese - Der Beschrnkungsvorschlag enthlt keine Ausnahme fr die Verwendung in der chemischen Synthese. - Aufgrund ihrer spezifischen Reaktivitt werden bestimmte Fluoralkylverbindungen in der chemischen Synthese als Schutzgruppen oder als Katalysatoren eingesetzt, um gezielte Reaktionen durchfhren zu knnen. Bewertung: - Bestimmte -auch nicht-polymere - PFAS werden in Prozessen bei der Herstellung eingesetzt, um eine hohe Selektivitt einer Reaktion zu erreichen oder die Durchfhrung unter milden Bedingungen zu ermglichen. Dies kann beispielsweise fr die Herstellung von Arzneimitteln wichtig sein. Vorschlag: - Fr die industrielle Verwendung von PFAS muss daher vor einem Verbot eine sorgfltige soziokonomische Analyse durchgefhrt werden, die das Endprodukt ebenso wie die gesamte Produktionskette einbezieht. 7. Forschung und Innovation - Der Beschrnkungsvorschlag enthlt keine Ausnahme fr Produkt- und Prozessorientierter Forschung und Entwicklung (PPORD). Bewertung: - Ein Verbot von mehr als 10.000 PFAS-Substanzen der chemischen Toolbox wrde praktisch bedeuten, dass im EWR diese Substanzen und generell die Fluorchemie fr Innovationen nicht mehr zur Verfgung stehen. In etlichen Bereichen (High-Tech, Medizinprodukte, Pharma, Chemische Synthese, ...) werden PFAS auch zu Forschungszwecken eingesetzt, um innovative Produkte zu entwickeln, unabhngig davon, ob im finalen Produkt PFAS enthalten sind oder nicht. Forschungsmglichkeiten, welche gerade mit Blick auf die Umsetzung der Transformation und den Erfolg der Green Deal Initiative der Europischen Kommission wichtig wren, wrden durch den Wegfall vieler PFAS stark eingeschrnkt. Auch bei Materialien in Gerten und Anlagen in der Forschung wie in der Routineanalytik kommen hufig PFAS zum Einsatz, da fr diese eine hohe Kompatibilitt mit einem extrem breiten Spektrum an Chemikalien wie auch ein geringes Verunreinigungspotenzial fr die zu analysierenden Substanzen erforderlich ist. Vorschlge: - Forschung, Entwicklung und Innovationen mssen weiter in Europa mglich sein. - Um Innovationsentwicklungen in Europa zu halten, muss es mglich sein, auch Substanzen und Erzeugnisse, die unter die PFAS-Definition fallen, weiter im Rahmen von Forschung und Entwicklung aber auch in Produkt- und Prozessorientierter Forschung und Entwicklung (PPORD) verwenden zu drfen. - Die Verwendung in den fr Forschung und Prfung/ Analyse erforderlichen Gerten und Apparaten muss weiterhin erlaubt sein. - Eine spezifische Ausnahme von PPORD im Beschrnkungsvorschlag ist erforderlich. Anhang: Hintergrundinformationen 1. Beispiele fr erforderliche Ausnahmen fr die chemisch-pharmazeutische Industrie Der Beschrnkungsvorschlag enthlt eine Liste an Anwendungsfeldern, fr die zeitlich begrenzte Ausnahmen vorgesehen werden. Unserer Wahrnehmung nach ist die Verwendung von PFAS in der Industrie allerdings nur unzureichend bercksichtigt worden und es sind weitere Ergnzungen erforderlich. Aus Sicht der chemisch pharmazeutischen Industrie sind u.a. folgende Anwendungen von sehr groer Bedeutung: Stoffliche Verwendung: - Synthese: Aufgrund ihrer spezifischen Reaktivitt werden bestimmte Fluoralkylverbindungen in der chemischen Synthese als Schutzgruppen eingesetzt, um gezielte Reaktionen durchzufhren und unerwnschte Nebenprodukte zu vermeiden. - Katalyse: Bestimmte Fluoralkylverbindungen knnen als Katalysatoren spezifische Reaktionen untersttzen. Beispielsweise knnen durch Katalysatorsysteme die Triflat enthalten, Ester und Suren von jeglichen langkettigen und hochverzweigten Olefinen erhalten werden. Hierfr gibt es keine derzeit alternativen Formylierungsreaktionen. Darber hinaus ist der Prozess gekennzeichnet durch milde Bedingungen, hohe Ausbeute und hohe Selektivitt, und trgt zu Ressourcenschonung bei, bentigt geringe Energie und trgt zur Abfallvermeidung bei. Das Katalysatorsystem findet sich nicht im Endprodukt wieder, sondern verbleibt im Reaktionssystem. Verwendete Erzeugnisse: - Dichtungen: Dichtungen auf Fluorpolymerbasis spielen in der gesamten verarbeitenden Industrie, z.B. bei der Herstellung von Lebensmitteln, Halbleitern, Grundchemikalien oder bestimmten chemischen Produkten eine wichtige Rolle. Aufgrund ihrer chemischen Bestndigkeit (Sicherheitsaspekt) und der physiologischen Unbedenklichkeit (FDA-Zulassung/USP-Class) werden Fluorpolymer-basierte Dichtungen im Chemie- und Pharma-Umfeld als normiertes Industrieprodukt eingesetzt. PFAS-basierte Dichtungen sind in vielen Fllen zwingend erforderlich, um einen sicheren und genehmigungskonformen Betrieb von Anlagen zur Herstellung von Grundchemikalien oder bestimmten chemischen Produkten zu ermglichen, bei denen extreme Bedingungen vorliegen mssen oder eine hohe Reinheit erforderlich ist. ber die Herstellung hinaus betrifft der Einsatz von Dichtungen auf Fluorpolymer-Basis auch Anlagen zum Umschlag von Chemikalien und die Transportmittel, auf die umgeschlagen wird (Bahnkesselwagen, Tankwagen, Tankschiffe, Container usw.). - Armaturen (allgemein) und drucktragende Zubehrteile (z.B. Ventile, Schmutzfnger): Armaturen und drucktragende Zubehrteile in Anlagen der chemischen und pharmazeutischen Industrie sowie der Halbleiterindustrie sind sehr oft aggressiven und korrosiven Medien ausgesetzt, denen sie zuverlssig und dauerhaft standhalten mssen. Ein Material, das nicht langfristig den gegebenen Beanspruchungen standhlt, resultiert in einem sehr hohen Sicherheitsrisiko. So gut wie alle Ventile, die hohe Anforderungen an Dichtigkeit stellen bestehen entweder vollstndig aus Fluorpolymeren, sind damit ausgekleidet oder bentigen zumindest Fluorpolymer-Dichtungen. Der Wegfall von PFAS-basierten Materialien wird in vielen Fllen dazu fhren, dass unter Verwendung von Alternativmaterialien die sehr hohen Dichtigkeitsanforderungen des Umweltrechts (z.B. TA-Luft gegen diffuse Emissionen) nicht mehr erfllt werden knnen. Darber hinaus sind bei vielen pharmazeutischen Prozessen Membranventile mit PTFE-Membranen aufgrund ihrer chemischen Bestndigkeit vorgeschrieben und festgelegt. - Ausgekleidete Rohrleitungen und Schluche: Viele Prozesse im chemischen und pharmazeutischen Umfeld stellen hohe Anforderungen an das zu verwendende Material (z.B. hinsichtlich Korrosionsbestndigkeit). In diesen Fllen kommen u.a. ausgekleidete Rohrleitungen aus Fluorpolymeren (PTFE/PFA) zur Anwendung, um Korrosionen oder andere Reaktionen mit dem Material der Rohrleitungen oder Schluche zu vermeiden und Verunreinigungen im Produkt zu verhindern. Neben diesen besonderen Anforderungen mssen diese Rohrleitungen und Verpackungsmaterialien die gesetzlichen Dichtheitsanforderungen nach auen (WGC, BREF ex IED) erfllen. Beispiele fr die Verwendung von Dichtungs- und Auskleidungspolymere sind die Erzeugung und der Transport von Wasserstoff. Hier werden besonders hohe Ansprche an die Sicherheit gestellt. Dafr werden aus Grnden der Betriebsbewhrtheit, mit Blick auf die o.g. gesetzlichen Dichtheitsanforderungen (TA Luft) und den zustzlichen Anforderungen aus dem Explosionsschutz Fluorpolymere (ETFE-Produkte) alternativlos vorgeschrieben. Gerade im Hinblick auf die Energiewende und den Bedarf an Wasserstoff steigt die Bedeutung dieser Verwendung weiter. Schluche aus Fluorpolymeren (z.B. PTFE) werden z.B. in der pharmazeutischen Industrie und bei der Abfllung von stofflichen Medizinprodukten verwendet. Sie sind ebenfalls fr das Abfllen von Chemikalien, Probenahmen und Analysentechnik relevant und insbesondere aufgrund der hohen Reinheitsanforderungen nicht ersetzbar. - Membranen: Membranen/Diaphragmen aus Fluorpolymeren werden u.a. in Elektrolyseverfahren verwendet. Durch ihre Verwendung wurden beispielweise bei der Herstellung von Chlor aus Natriumchlorid die Asbest- und Amalgamverfahren weitgehend abgelst und der Prozess hin zu einem quecksilberfreien und weniger energieintensivem Verfahren zur Herstellung der Grundchemikalie modernisiert. Falls geeignete Membranen in diesem Prozess knftig nicht eingesetzt werden drften, knnte die Produktion nicht weiter betrieben werden. Damit wrden mehr als 95% der europischen Chlorproduktion sowie die Natronlaugeproduktion und daher nahezu die gesamte darauf basierende Wertschpfungskette wegfallen. Auch in der elektrolytischen Erzeugung von Wasserstoff werden Membranen aus Fluorpolymeren bentigt. Neben Anwendungen in der Elektrolyse werden Membranen aus Fluorpolymeren auch als Filtermembranen zur Mikro- und Ultrafiltration zur Reinigung von Trink- und Abwasser sowie fr sterile Filtrationen bei der Herstellung von Medizinprodukten und Arzneimitteln sowie in der Biotechnologie eingesetzt. Sie sind zudem wichtige Komponenten in Membranpumpen und (Druck)Sensoren - Flammschutz in sensiblen Bereichen: Aus sicherheitstechnischen Grnden mssen bestimmte Bauteile mit Flammschutzmitteln ausgerstet sein. Viele elektrische und elektronische Anwendungen sind fr die Umsetzung von Digitalisierung und Energiewende bis hin zu erneuerbaren Energien notwendig; Netzinfrastruktur, digitale Endgerte und Elektrofahrzeuge sind hierfr nur einige Beispiele. Fr die Funktionsfhigkeit und Lebensdauer dieser Produkte knnen flammgeschtzte Kabel, Kunststoffgehuse und Bauteile erforderlich sein. Eine Beschrnkung darf nicht dazu fhren, dass Brandschutzvorschriften oder Auflagen von Versicherungen nicht eingehalten werden knnen. - Halbleiter und Chips: Bei der Herstellung von Halbleitern werden PFAS als Prozesschemikalien und Werkstoffe im Anlagenbau bentigt. Hierbei werden extreme Reinheitsanforderungen gestellt. Bei der Herstellung hochreinen Siliziums werden sehr starke Suren (Flusssure und Salpetersure) eingesetzt. Dies ist nur in Anlagen aus Fluorpolymeren mglich, die sowohl den hchst korrosiven Eigenschaften der Suren dauerhaft standhalten und gleichzeitig metallische Verunreinigungen auch im Ultraspurenbereich vollstndig ausschlieen. Auch fr die Aufdampf- und tzverfahren, der Fotolithographie, dem zentralen Prozessschritt bei der Halbleiterherstellung werden Anlagenteile, Halterungen, Dichtungsmaterialien sowie PFAS-haltige Spezialformulierungen eingesetzt. Nur durch die Verwendung perfluorbasierter Bauteile kann die erforderliche hohe Reinheit und die Dichtigkeit der Anlage gewhrleistet werden. Ohne die Verwendung von PFAS bzw. Fluorpolymeren ist die Herstellung von Chips nicht mglich. Die Produktion von hochreinem Polysilicium (ca. 50% des Weltmarktes) und Halbleitern in der EU, msste eingestellt werden. Dies widerspricht den Ambitionen des EU-Chips Acts, der darauf abzielt, die Abhngigkeit der EU von Halbleiterproduktion im auereuropischen Ausland zu verringern. Neben den oben beschriebenen Verwendungen, von deren Wegfall die chemische Industrie unmittelbar betroffen wre, gibt es zahlreiche Anwendungen (z.B. in Schutzausrstung, in der Medizintechnik oder im Bauwesen), die ebenfalls Auswirkungen auf die Industrie haben knnen. Wir mchten hierzu besonders auch auf die bersicht des BDI hinweisen. Bewertung/Folge: Die Anwendungen per- und polyfluorierter Alkylverbindungen sind komplex, vielfltig und von unterschiedlicher Ausprgung. Sie mssen regelgerecht alle untersucht werden, bevor eine Entscheidung ber deren Verbot oder eine Ausnahme gefllt wird. Es ist hierbei unbedingt erforderlich, auch sorgfltig zu prfen, ob es fr die einzelnen Anwendungen, die von einem PFASVerbot betroffen wren, geeignete Alternativen gibt. Fr die oben aufgefhrten Beispiele ist das nach unserer Ausfassung aufgrund der an das Material gestellten Anforderungen nicht der Fall. Auch die einreichenden Behrden stellen im Dossier fest, dass es z.B. keine Alternativen fr PFAS-Dichtungen gibt, was im Entwurf des Gesetzestextes jedoch unbercksichtigt bleibt. Wenn in einigen Fllen theoretisch andere Stoffe eingesetzt oder alternative Verfahren angewendet werden knnen, bedeutet dies nicht, dass eine solche eventuelle technische Alternative ,,die bessere" Alternative ist. Nur eine genaue Analyse, die vor allem auch sicherheitsrelevante Aspekte (Anlagensicherheit, Umweltemission, etc.), aber auch Energieverbrauch, Lebensdauer und weitere Faktoren einbezieht, kann hier Aufschluss geben. Besonders bercksichtigt werden sollten bei der Bewertung technischer und industrieller Anwendungen auch zukunftsfhige Technologien, wie die Herstellung von Wasserstoff als Energietrger oder Bedarfe im Rahmen der Digitalisierung. Die Energie- und Verkehrswende sowie die gesamte Transformation der Wirtschaft erfordert neue Anlagentechnologien. Konnten Rohrleitungen fr fossile Energietrger noch mit einfachen Elastomeren wie Acrylnitril-Butadien-Kautschuk (NBR) oder Silikon oder gar mit Hanf abgedichtet werden, so verlangt die Wasserstoffindustrie und die Batterieherstellung nach sehr viel geringeren Diffusionsraten und hheren Produktreinheiten im Dichtmaterial, die nur mit PFAS-Polymeren erfllt werden knnen. Rechtzeitig vor Ende einer befristeten Ausnahme muss daher sorgfltig bewertet werden, ob geeignete Alternativen verfgbar sind. Auch wenn intensiv an mglichen Alternativen fr spezifische Anwendungen geforscht wird, muss bercksichtigt werden, ob eine Umstellung in der verbleibenden Zeit realistisch mglich ist oder ob eine Ausnahme weiter verlngert werden muss. Darber hinaus ist zu bercksichtigen, inwieweit eine Umstellung laufender Prozesse von den betroffenen Unternehmen sowie den beteiligten Behrden berhaupt realistisch umsetzbar ist. Speziell in hochregulierten Bereichen wie z.B. dem Gesundheitssektor obliegen Vernderungen eines Produkts aufwendigen Validierungen und ggf. weltweiten Neuzulassungen. Dieser Zeitaufwand muss bei der Implementierung einer potentiellen Alternative in Betracht gezogen werden. Folgen, wie das Fehlen von Basischemikalien und Rohstoffen, die notwendige Versorgung mit Ersatzteilen fr den Betrieb und die Reparatur und Wartung bestehender Anlagen auf die gesamte nachgelagerte Wertschpfungskette mssen ebenfalls bercksichtigt werden. Mit der resultierenden vorgezogenen Auerbetriebnahme und Entsorgung wren unverhltnismige und vermeidbare Belastungen fr Umwelt und Gesellschaft verbunden. Der extrem groe Beschrnkungsbereich, die niedrigen Schwellenwerte und die vielfltigen, sehr unterschiedlichen Anwendungen von PFAS in diversen Bereichen von Industrie und Gesellschaft ergeben zudem ein sehr hohes Risiko, dass wesentliche PFAS-Anwendungen bei der Definition notwendiger Ausnahmenregelungen bersehen werden. In komplexen Produkten sowie vielstufigen Prozess- und Lieferketten ist eine vollstndige Identifikation, Bewertung und Kommunikation jedes Einzelfalls extrem schwierig. Es besteht eine groe Gefahr, dass wesentliche Verwendungen nicht rechtzeitig identifiziert werden. Forderung: Die Verwendung von Fluorpolymeren in industriellen Anwendungen/ Anlagen einschlielich erforderlicher Ersatzteile muss vollstndig von der Beschrnkung ausgenommen werden. Anlagen mssen weiter betrieben werden knnen. Wir appellieren an den Gesetzgeber, die Expertise der betroffenen Unternehmen hinsichtlich weiterer notwendiger Ausnahmen anzuerkennen und die spezifischen Rckmeldungen im Rahmen der Konsultation besonders zu bercksichtigen. Bezglich der mglichen Ausnahmen, fr die im Rahmen der Konsultation detaillierte Informationen eingereicht werden sollen, damit diese in die Beschrnkung bernommen werden knnen, haben wir Bedenken zur Vorgehensweise, die dazu fhrt, dass von Unternehmen verlangt wird - mglichst in einer Detailtiefe, die dem eines Zulassungsdossiers mit Blick auf die gesamte Wertschpfungskette entspricht- innerhalb kurzer Zeit Ausnahmen fr ihre vielfltigen Anwendungen zu beantragen, dessen Erfolgswahrscheinlichkeit nicht eingeschtzt werden kann. Zum einen ist dies von der Industrie nicht leistbar, zum anderen und widerspricht die Vorgehensweise nach unserem Verstndnis dem Prinzip, dass bei einer Beschrnkung die Verantwortung fr entsprechende Informationen bei den Behrden liegt. Dieses Vorgehen ist nicht verhltnismig. Wir regen an, die genannten Ausnahmen bis auf weiteres im Beschrnkungsvorschlag zu belassen. 2. Verwendung von PFAS in Anlagen Fr den Betrieb von Anlagen in der Industrie sind zahlreiche Regelwerke zu beachten. Diese decken die Verwendung perfluorierter Verbindungen und Erzeugnisse in Anlagen sowie Anforderungen an die Dichtigkeit ab. Damit chemische und pharmazeutische Produkte sowie Nahrungsmittel sicher fr Verbraucher und Umwelt hergestellt werden knnen, mssen die industriellen Prozesse sicher und verlsslich nach auen abgedichtet werden. In vielen Fllen werden hierzu Fluorpolymere verwendet, wofr jahrzehntelange Betriebserfahrungen vorliegen. Viele Bereiche des chemischen Anlagenbaus sind auf perfluorierte Alkylverbindungen angewiesen. Die bisherigen Analysen von technisch mglichen Alternativen, haben folgende Risiken aufgezeigt, auch wenn oft wesentlich kostengnstigere Materialien zum Einsatz kommen wrden: - Fehlende Betriebsbewhrtheit - verminderte Lebensdauer der Anlagenteile - schlechtere Reinigungsmglichkeiten der Anlagenteile (GMP) und damit erhhtes Abfallaufkommen und Produktverunreinigungen - grere Leckraten und damit erhhte Eintrge von Chemikalien in die Umwelt - hherer Wartungsaufwand - kostspielige Konstruktionen mit energetischen Nachteilen (Faltenbalg-Dichtung anstelle von PTFE-Packung) - hhere Brandgefahren durch Reibung und Leckagerisiken - hhere Gesamtkosten - nicht-Einhaltung gesetzlicher Anforderungen Diese Vorgaben sind im Beschrnkungsdossier nicht bercksichtigt worden. Anlagen der chemischen Industrie unterliegen in Europa einem Genehmigungsverfahren, bei denen behrdlich geprft wird, ob das Betreiben dieser Anlagen sicher ist. Dieses Verfahren ist langwierig und aufwendig und muss bei relevanten nderungen und Planungen neu durchlaufen werden. Die nderung an bestehenden Anlagen ist daher nicht ohne weiteres mglich. Es muss sichergestellt und nachgewiesen werden, dass auch ohne den Einsatz von PFAS-Polymeren mit alternativen Dichtungsund Ventilsystemen der notwendige Schutz der Umwelt vor gasfrmigen und flssigen Leckagen gewhrleistet ist, und z.B. die von der TA-Luft gestellten Anforderungen eingehalten werden. Falls keine geeigneten Alternativen verfgbar sind, mssten Anlagen ggfs. stillgelegt werden und, sofern mglich, auf andere Verfahren/Prozesse umgestellt werden, sobald PFAS-haltige Ersatzteile bentigt werden. Eine Umstellung von Prozessen in der chemischen und pharmazeutischen Industrie, bei denen dies technologisch mglich sein sollte, erfordert aufgrund des zeitintensiven Genehmigungsverfahrens eine ausreichend lange Planungsphase und sehr hohe Investitionen. Sie ist nur umsetzbar, wenn anwendungsspezifisch Substitute zur Verfgung stehen, welche zumindest die gleiche Performance und Lebensdauer insbesondere bei anspruchsvollen Bedingungen aufweisen, um Anlagen weiterhin sicher betreiben zu knnen. Die Langlebigkeit, d.h. die Persistenz der Materialien ist fr die Sicherheit der Verfahren eine wichtige Eigenschaft. Darber hinaus fhren Prozessnderungen bei chemischen Reaktionen in der Regel zu einer vernderten Zusammensetzung der resultierenden Reaktionsprodukte. Zwischen- und Endprodukte mssten in langwierigen Untersuchungen neu spezifiziert und fr den jeweiligen Verwendungszweck freigegeben werden. Nach Einschtzung von Experten gibt es derzeit keine adquaten Substitute, um die zahlreichen betroffenen Anlagen auch weiterhin zukunftsfhig betreiben zu knnen, und die den Aufwand eines erneuten Durchlaufens des Anlagen-Genehmigungsprozesses rechtfertigen wrden. In den Fllen, in denen eine Alternative nicht zur Verfgung steht, wre eine komplette Neuentwicklung von Materialien ntig, deren Erfolg in keiner Weise garantiert ist. Chemische Prozesse, die alternativlos z. B. auf PTFE-innenbeschichtete Rohrleitungen und Reaktoren angewiesen sind, wrden knftig in der EU entfallen und die Produktion vollstndig in das nichteuropische Ausland verlagert werden. Dies htte eine erhhte Abhngigkeit der EU von Importen zur Folge und widerspricht Bestrebungen der europischen Souvernitt. Bei einer PFAS-Beschrnkung mssen die Auswirkungen auf Anlagen und Produktionsprozesse unbedingt beachtet und mit Ausnahmen bercksichtigt werden. Darber hinaus ist es wichtig, dass auch Ersatzteile fr die Anlage zur Verfgung stehen, um auch im Sinne von Nachhaltigkeit eine lange Nutzungsphase gewhrleisten zu knnen. 3. Emissionen und Freisetzungen Der Umgang mit chemischen Stoffen ist in Europa rechtlich umfassend geregelt. Die Hersteller und Importeure von Stoffen unterliegen umfangreichen stoffrechtlichen Vorgaben. Darber hinaus gibt es ergnzende nationale Vorgaben. In Deutschland besteht ein umfassendes technisches Regelwerk, um ,,Stoff-Austritte" zu verhindern. Dazu gehrt z.B. die Verordnung ber Anlagen zum Umgang mit wassergefhrdenden Stoffen und die Strfall-Verordnung. Fr das Einleiten von PFAS-haltigem Abwasser gilt in Deutschland die AbwasserVerordnung, die die Vorgaben der europischen IED (Industrial Emissions Directive) umsetzt. Gem IED sind Emissionen in die Gewsser immer so gering wie technisch mglich zu halten. Darber hinaus bestehen seit einiger Zeit Vorgaben zur Verwendung, Beschrnkung und Verbot, von einzelnen Stoffen bzw. Anwendungen, wie beispielsweise von PFAS-haltigen Lschschumen beim Brandeinsatz und bei Brandbungen. So werden PFAS-Eintrge, die in der Vergangenheit zu Bodenverschmutzungen gefhrt haben, deutlich reduziert oder vollstndig vermieden. Ebenso sind Elemente des vorsorgenden Bodenschutzes in der IED enthalten. Gleiches gilt fr Emissionen in die Luft. Umfangreiche EU-Regelungen (z.B. IED), aber insbesondere die nationalen Verordnungen - wie die TA-Luft - dienen der Vermeidung von PFAS-Emissionen. Die TALuft schreibt zudem vor, dass Bauteile (wie Flansche) dauerhaft bestimmte Leckageraten nicht bersteigen drfen. Dafr sind aufwendige Bauteilversuche ntig. Alternative Bauteile sind derzeit nicht verfgbar bzw. erfllen nicht die gleichen Anforderungen. Hier entsteht ein Konflikt zwischen Vermeidung diffuser Emissionen und Ausschleusung/Ausphasen von Stoffen. Die Vorgaben zur Leckagefreiheit der TA Luft Nr. 5.2.6 knnen ohne Fluorpolymere im Zusammenwirken mit anspruchsvollen chemischen und physikalischen Bedingungen nach unserem Kenntnisstand nicht erreicht werden. Es muss vermieden werden, dass die Anforderungen der neuen TA Luft bezglich geforderter Sanierungsfristen der Anlagen bis Ende 2025/2026 und neuer verschrfter technischer Normvorgaben an die Leckage-Freiheit von medienfhrenden Bauteilen, im Zusammenwirken mit einem generellen Stoffverbot, zu einer Zwangsstilllegung der Anlagen aufgrund von fehlenden alternativen Dichtmaterialien fhren wird. Hinzu kommt, dass auch der so genannte Sevilla-Prozess und die daraus resultierenden BVT-Merkbltter Anforderungen formulieren, um Emissionen gar nicht erst entstehen zu lassen oder diese umweltvertrglich auf ein absolutes Minimum zu beschrnken. Das LVIC BREF beispielweise sammelt derzeit Information zu Emissionen in Wasser und Luft. Das aktuelle TXT BREF schreibt eine Substitutionsprfung von PFAS bei der Herstellung von Textilen vor. Es existieren keine Hinweise, dass die Verwendung von PFAS in Bauteilen (wie Flanschen oder PTFE ausgekleideten Rohrleitungen) zu Emissionen von PFAS in Luft oder Wasser fhrt. Selbst bei Schden oder bei Nutzung sehr korrosiver Stoffe sind Emissionen von PFAS ausgeschlossen. Fr Emissionen gelten durch technische Regeln und Gesetze strenge Auflagen. Darber hinaus arbeitet die Industrie kontinuierlich an der Verbesserung ihrer Prozesse. Ein Verbot von PFAS in den Bauteilen von Chemie- und Pharmaanlagen htte keinen positiven Effekt auf Emissionen von PFAS. Tatschlich wrde aber dies im Gegenzug diffuse Emissionen von potenziell gefhrlichen Stoffen erheblich erhhen. 4. Abfall und Recycling in der Industrie Der Umgang mit Abfllen ist rechtlich umfassend geregelt. Die Erzeuger, Besitzer, Befrderer, Sammler, Makler und Hndler von Abfllen unterliegen sowohl in Europa als auch in Deutsch-land umfangreichen abfallrechtlichen Vorgaben. Gleiches gilt fr die Abfallbewirtschaftung, die Abfallverwertung, die Abfallbeseitigung wie auch die Abfallverbringung ber Staatengrenzen. Diese rechtlichen Regelungen gelten selbstverstndlich auch fr PFAS-haltige Abflle. Zentrale abfallrechtliche Regelung in der EU ist die EU-Abfallrahmenrichtlinie (AbfRRL) und in Deutschland das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Flankiert wird dieses zudem durch ein umfangreiches untergesetzliches Regelwerk. In AbfRRL und KrWG wird insbesondere geregelt, dass die Abfallentsorgung so zu erfolgen hat, dass das Wohl von Menschen und Umwelt nicht tangiert wird und dass die Abfallentsorgung schadlos zu erfolgen hat. Die Abfallentsorgung unterteilt sich in Abfallverwertung (stofflich oder energetisch) und die Abfallbeseitigung. Die Abfallverwertung hat im Grundsatz Vorrang vor der Abfallbeseitigung. Hinsichtlich der Abfallverwertung gilt zudem gem 7 KrWG explizit: ,,Die Verwertung von Abfllen, insbesondere durch ihre Einbindung in Erzeugnisse, hat ordnungsgem und schadlos zu erfolgen. Die Verwertung erfolgt ordnungsgem, wenn sie im Einklang mit den Vorschriften dieses Gesetzes und anderen ffentlich-rechtlichen Vorschriften steht. Sie erfolgt schadlos, wenn nach der Beschaffenheit der Abflle, dem Ausma der Verunreinigungen und der Art der Verwertung Beeintrchtigungen des Wohls der Allgemeinheit nicht zu erwarten sind, insbesondere keine Schadstoffanreicherung im Wertstoffkreislauf erfolgt." Dies gilt selbstverstndlich auch fr PFAS. Sollte der Schutz von Menschen und Umwelt bei der Abfallverwertung nicht ausreichend gewhrleistet sein, muss der Abfall gem der in Art. 4 AbfRRL bzw. in 6 KrWG festgeschriebenen ,,Abfallhierarchie" beseitigt werden. Eine Mglichkeit, organische Schadstoffe - und damit auch PFAS - aus dem Wertstoffkreislauf auszuschleusen, ist die Abfallverbrennung. Diese erfolgt in der chemischen Industrie i.d.R. mittels Sonderabfallverbrennungsanlagen (SAV). Im kommunalen Bereich erfolgt die Abfallverbrennung in Hausmllverbrennungsanlagen (MVA). Hinsichtlich der Abfallverbrennung gibt das EU-Umweltrecht ber die Vorgaben des Waste-Incineration-BREF klare Regeln vor, nach denen Anlagen die aktuellen Grenzwerte und somit die erforderliche POP-Zerstrungseffizienz einhalten mssen. Abflle von Fluorpolymeren werden in geeigneten Abfallverbrennungsanlagen mit entsprechenden Abgasreinigungsanlagen nach dem Stand der Technik ohne Belastung der Umwelt durch persistente PFAS entsorgt, um somit nachweislich negative Folgen fr die Umwelt nach dem aktuellen Kenntnisstand ausschlieen zu knnen. Auch der bergang vom Abfall- zum Produktregime ist rechtlich klar geregelt. Hierzu schreibt das KrWG in 7a fest: ,,Natrliche oder juristische Personen, die Stoffe und Gegenstnde, deren Abfalleigenschaft beendet ist, erstmals verwenden oder erstmals in Verkehr bringen, haben dafr zu sorgen, dass diese Stoffe oder Gegenstnde den geltenden Anforderungen des Chemikalien- und Produktrechts gengen." Weitere Details zum ,,Ende der Abfalleigenschaft" finden sich zudem in Art. 6 AbfRRLbzw. in 5 KrWG. Durch diese Vorgaben des Abfallrechts und benachbarter Rechtsgebiete ist bereits heute fr Handhabung und Entsorgung PFAS-haltiger Stoffstrme auf allen Stufen der Abfallhierarchie (Weiterverwendung als Produkt, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, sonstige, Verwertung, Beseitigung) ein hohes Schutzniveau fr Mensch und Umwelt sichergestellt. Sofern erforderlich, sollten darberhinausgehende Manahmen nach wissenschaftlichen Kriterien gezielt fr einzelne Substanzen oder Stoffstrme auf Basis einer Risikobewertung festgelegt werden und im Rahmen des bestehenden rechtlichen Rahmens umgesetzt werden. Im Bereich der Kreislaufwirtschaft und Entsorgung besteht daher kein Anlass fr eine pauschale, weitere Verschrfung produktrechtlicher Anforderungen fr die gesamte Stoffgruppe der PFAS. Es besteht allerdings die Gefahr, dass ein PFAS-Verbot die Kreislaufwirtschaft hinsichtlich der Einsatzfhigkeit aus mechanischem Recycling gewonnener Rezyklate erheblich behindern knnte. Die oft nicht vollstndig bekannte Zusammensetzung von Abfllen stellt hierbei eine Herausforderung dar. Aufgrund der bisherigen vielfltigen Verwendungen knnen Abfallstrme, die PFAS enthalten, auch in Zukunft nicht vermieden werden. Das Recycling von PFAS-haltigen Abfllen erfordert weitere Forschungsanstrengungen. Dies gestaltet sich schwierig, da in den meisten Fllen eine Materialreinheit nicht gewhrleistet werden kann. Eine Implementierung der geplanten PFASBeschrnkung gefhrdet die Forschungsanstrengungen auf diesem Gebiet. Bei ,,Fluorkunststoffen" wrde zustzlich das Problem entstehen, dass die Produktanwendungen fr das recycelte Produkt wegfallen. Die Recyclingwirtschaft wrde dann die entsprechenden Recyclingverfahren mangels Markt aufgeben. Auch dies wrde die Kreislauffhrung von Kunststoffen negativ tangieren. Abfallbehandlungsanlagen, insbesondere Sonderabfallverbrennungsanlagen (SAV) knnen wie auch andere Anlagen der Prozessindustrie (s.o.) ohne die Werkstoffe aus Fluorpolymeren (z.B. PTFE, PVDF, PVA) nicht betrieben werden. Dies gilt in besonderem Mae fr Anlagen wie SAV in der chemischen und pharmazeutischen Industrie, bei denen aus Sicherheitsgrnden besonders hohe Anforderungen an dauerhafte Dichtheit und Bestndigkeit gestellt werden.